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Zitat von HMHM2010:
Zitat von vvogel: ...

§ 30h WpHG
http://www.bafin.de/DE/Aufsicht/BoersenMaerkte/Leerverkaeufe…


Huch. Das gilt noch? Thx


Gut, daß Du jetzt Bescheid weisst:
Verstöße gegen das Verbot ungedeckter Leerverkäufe in Aktien und Schuldtiteln (§ 30h Abs. 1 WpHG) werden mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet.

kann teuer werden.
 
aus der Diskussion: Tages-Trading-Chancen am Montag den 23.07.2012
Autor (Datum des Eintrages): vvogel  (23.07.12 19:47:35)
Beitrag: 519 von 675 (ID:43415566)
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