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Zitat von nickelich: ... der Aufzug nicht, jedoch die Person, die ihn nach der turnusmäßigen Wartung freigegeben hat und das TÜV-Siegel angebracht hat. Wenn nun aber das geforderte Prüfintervall überschritten wurde, dann könnte auch der Pächter des Hauses oder der Besitzer straf- und zivilrechtlich belangt werden.


Aber genauso wird im Falle eines Autounfalls vorgegangen, da kein Unfall bei ordnungsgemäßem Gebrauch und Wartung zu Erwarten ist. Entweder hat eine Person bei den Reifen gepennt, den Sensor nicht richtig angebracht oder ein Netzwerktechniker beim Funk geschlampt...

Unsere Diskussion ist anno 2013. Bald kommt Google Glass, dann überrall RFID...wir werden langsam auf die Zukunft vorbereitet und so der Weg zu komplexeren Dingen geebnet.
 
aus der Diskussion: Was wird der neue Megatrend?
Autor (Datum des Eintrages): Makumba  (08.08.13 21:53:16)
Beitrag: 52 von 69 (ID:45212269)
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