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Zitat von Eberhard01: Melde dich doch beim Insolvenzverwalter als Assistent, sagst ja selber wie lukrativ das ist. Schnapp dir einen ordentlichen Bissen vom angerichteten Häppchen.
ich bin kein WiPrü und kein RA. Außerdem kann jeder Gläubiger, z.B. ein PROKON-Stromkunde, der noch Abschlagszahlungen offen hat, den Insolvenzeröffnungsbericht einsehen. das würde mir völlig reichen. Bevor ich im Laden viel Geld für einen Krimi ausgebe, würde ich lieber PROKON 10 Euro leihen, und so an diese Lektüre kommen, die spannend werden wird.

Mitarbeiter von Insolvenzverwaltung sind eh Daueranfeindungen ausgesetzt, ähnlich wie Sonderprüfer will sie niemand im Haus haben.#Bei PROKON kommt erschwerend hinzu diese Verschwörungsnummer, man rennt dort herum und wird dauernd als „Vertreter einer dunklen Macht“ mißbeäugt. Wär nix für mich, trotz sicher nettem Salär.

Ich freue mich. All unsere Mutmaßungen werde in den nächsten Monaten auf einen neutralen Prüfstand gestellt, und verifiziert oder falsifiziert.

Wenn PROKON ein gesundes Unternehmen ist mit Gewinnen und Fortführungsperspektive, dann wird es auch fortgeführt, das ist dann ein Erfolg für den Insoverwalter und für Rodbertus gleichermaßen - die win-win-Situation.

Die GRI werden dann trotzdem teilrasiert (werden müssen) - an dieser Front ist aber dem Insoverwalter die Sache egal, denn alle werden gleichbehandelt, und er hat das Insolvenzrecht hinter sich. Die Teilrasur der GRI dient ja geradezu der Fortführung des Unternehmens, das ansonsten zusammenbräche und liquidiert werden müßte.

Manche GRI werden die zukünftig guten Nachrichten aus dem Hause PROKON fehldeuten. Gute Nachrichten, also Fortführung einzelner Geschäftsbereiche, bedeuten Streichung eines Teils des Genussrechtskapitals, das dann erst wieder aufgefüllt werden müßte, bevor auch nur ein neuer Cent Zinsen auf diese gezahlt werden darf.

In einem (Fortführung-)Szenario, also „alles prima“ bei PROKON, müßte das GR-Kapital um ca. 50% gekürzt werden. Hätte die „neue PROKON“ Nettogewinne von 6% p.a. auf die Nominale (1,3 Mio, also 78 Mio Nettogewinn p.a.), brauche ich exakt (50/6) 8,3 Jahre, bis PROKON wieder ausschüttungsfähig wird. Also im Jahr 2023. Rechnung verstanden? Ich ja.

Da ich davon ausgehe, dass nicht „alles prima“ ist bei PROKON, wird die Rechnung m.E. noch betrüblicher aussehen. get real! Kann ich nur jedem raten.
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): HelicopterBen  (23.01.14 10:53:08)
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