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@volkerlangeHH

Na glaub ja nicht, das ich das selbst so dramatisch sehe.

Die FvP sind aktuell eine Minderheit von rund 2% der GRI, auch wenn sie sich selber natürlich bei deutlich mehr sehen. Ro Lo versucht ihnen ja da bei facebook den Unterschied zwischen Traum und Wirklichkeit zu erklären.

Die übergroße Masse der GRI wird sich also nicht für FvP begeistern und für die geht das Insolvenzverfahren seinen ganz normalen Gang. D.h aktuell sind ca. 70% drin und die Quote die am Ende rauskommt wird noch mal deutlich kleiner sein.

In so ca. 4 Wochen wird man da Genaueres erfahren. Geht aber alles in deine Richtung.

Nur die nächsten vier Wochen sich nur mit dem normalen Ablauf der Dinge zu beschäftigen, die zumindest 4 Wochen lang und wohl auch bis zur Erstellung des Insolvenzplans wenig bis garnicht beinflusst werden können.

Sehr sehr langweilig.

Die FvP sind zwar nahezu (aktuell haben sie ja 2%) irrelevant aber sich mit denen zu beschäftigen ist ihrgendwie erfrischender.

Und was ich im vorherigen Beitrag beschrieben habe ist ja nur ein mögliches Beispiel welche unangenehmen Überraschungen bei Fortführung drohen.

Nicht ohne Grund wird bei Insolvenzen als Ziel am Anfang fast immer die Fortführung genannt (klingt ja erst mal gut und bringt Ruhe in die Sache), am Ende aber relativ selten umgesetzt. Selbst wenn es Betriebsteile gibt, die wirtschaftlich profitabel weitergeführt werden können (Bei Prokon nach! entsprechendem Haircut fast alles P300??), wird die Sache meistens über Verkauf erledigt.

Eben weil dann auch alle Garantie, Regress und sonstiger Ansprüche die gegenüber der alten Firma bestehen oder auftauchen könnten ein für allemal erledigt sind.

Ist meist für alle die sicherste und deshalb bevorzugte Methode.

Auch ein Inso. Verw. möchte ein Verfahren sauber abschließen. Gläubniger die bei einer Sanierung mitmachen, spöter merken es löuft nicht so wie geplant und dann auf die Idee kommmen den Iso. Verw. mit Schadensersatzansprüchen zu überhöufen sind nicht in seinem Interesse. Für jeden nachweislichen Schaden den er an der Inso. Masse verursacht haftet der Mann persönlich (naturlich als juristische Person).

Bei Verwertung bzw. Verkauf zu marktgerechten Preisen, kann im keiner etwas vorwerfen. Aus diesem Grund ist Verwertung für Inso. Verw. die bevorzugte Variante.
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): Querdenker05  (05.04.14 17:59:14)
Beitrag: 2,013 von 8,772 (ID:46772919)
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