Prokon-Genussrechte
Management fordert Zinsverzicht von Anlegern
Die Situation bei PROKON spitzt sich zu - Anleger sollten umgehend handeln
Nach uns vorliegenden Informationen werden Anleger der PROKON jetzt persönlich vom Geschäftsführer der Gruppe angeschrieben mit der Aufforderung, die im Januar 2014 fälligen Zinsen nicht einzufordern, sondern vorerst im Unternehmen zu belassen. Dabei wird nicht einmal um eine explizite Zustimmung der Anleger für den Zinseinbehalt gebeten, sondern deren Einverständnis vorausgesetzt; Anleger müssen dem also von sich aus ausdrücklich widersprechen, wenn ihre Zinsen nicht einbehalten werden sollen. „Wir halten dieses Vorgehen der Geschäftsführung, den Anlegern über diese Methode quasi eine Willenserklärung aufzwingen zu wollen, für höchst bedenklich“, so Rechtsanwalt Kaltmeyer von der Berliner Kanzlei FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte. Die Zinszahlung für das 2. Halbjahr 2013 sollte einer jährlichen Verzinsung von 7% entsprechen, das entspricht neben der Grundverzinsung von 6% eine Überschussbeteiligung von einem weiteren Prozent. In vergangenen Perioden wurden bis zu 8% gezahlt, für das aktuelle Jahr rechnet die Gesellschaft mit insgesamt 6,5% Ausschüttung. Da die Zinszahlungen bisher deutlich über den operativen Gewinnen des Unternehmens lagen, gibt es nur zwei Quellen, aus denen in der Vergangenheit die Mittel dafür gekommen sein könnten: aus dem Mittelzufluss der frisch eingeworbenen Anlegergelder oder aus Krediten von Finanzinstituten. Seit dem dritten Quartal 2013 investieren jedoch deutlich weniger Anleger in Genussscheine der PROKON. Der Zufluss an frischem Kapital ist im Vergleich zu früheren Perioden fast zum erliegen gekommen. Im Rundbrief Nr. 52 der Gruppe wurde ein Szenario veröffentlicht, nachdem die Gruppe mit insgesamt 2 Milliarden Genussrechtskapital die Projekte fertig stellen könnte, die in den nächsten zwei Jahren realisierbar sind. Das wären mehr als 600 Mio. weiteres einzuwerbendes Kapital. In der momentanen Situation mehr als illusorisch.
Der Zusammenhang ist einfach zu offensichtlich, um ihn zu ignorieren. Seit einigen Monaten verringert sich der Zufluss an frischem Kapital und promt werden die Anleger „aufgefordert“, auf die anstehenden Zinszahlungen zu verzichten. Vertrauen kann man so kaum schaffen.
Jahresabschlüsse 2012 - weiterhin ohne Testat
Nach einem Bericht der Stiftung Warentest vom 23.12.2013 hat die Gesellschaft am Freitag vor Weihnachten den Entwurf für den Konzernabschluss 2012 veröffentlicht. Ferner wurde der Jahresabschluss der PROKON Unternehmensgruppe sowie den Jahresabschluss 2012 für PROKON Regenerative Energien GmbH, die zur Unternehmensgruppe gehört veröffentlicht. Danach war bereits zum Bilanzstichtag 2012 das Eigenkapital des Konzerns und der Genussrechtsgesellschaft negativ. Die PROKON Regenerative Energien GmbH allein weist einen Verlust von 128,8 Millionen Euro aus. Um diesen Betrag vermindert sich der Buchwert - somit auch der Rückzahlungsanspruch - der Genussrechte. Auch nach den letzten veröffentlichten Zahlen der Zwischenbilanz per 31.10.2013 hat sich an dieser Erkenntnis nichts geändert; auch hier war das Stammkapital aufgezehrt. Was weiterhin fehlt, ist das Testat eines Wirtschaftsprüfers unter den Abschlüssen. Anscheinend findet sich nach wie vor kein Wirtschaftsprüfer, der die vermeintlichen stillen Reserven bestätigen kann.
Auf der Homepage des Unternehmens ist von einem "aktuell hohen Anrufvolumen" die Rede, weshalb es nicht möglich sei, alle Anrufe entgegen zu nehmen. Scheinbar wird das Unternehmen derzeit von vielen besorgten Anrufern kontaktiert.
PROKON bittet Anleger um Ratenzahlung und Widerruf ihrer Kündigungen
Neben dem Versuch, die Zinsen nicht auszuzahlen zu müssen, werden die Anleger der PROKON, die ihre Genussrechte bereits gekündigt haben, jetzt zudem persönlich vom Geschäftsführer der Gruppe mit der Aufforderung angeschrieben, die Kündigung entweder zu widerrufen oder jedenfalls der PROKON für die Rückzahlung der Zeichnungssumme eine Ratenzahlung von drei, sechs oder mehr Monatsraten anzubieten. „Deutlicher kann das Management die akuten Zahlungsschwierigkeiten wohl kaum noch zum Ausdruck bringen“, so RA Kaltmeyer von der Berliner Kanzlei FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte. Wir empfehlen Anlegern daher dringend, die Genussrechte umgehend zu kündigen und die Rückzahlung mit Nachdruck anwaltlich geltend zu machen, so RA Kaltmeyer weiter. „Sofern nicht umgehend eine Zahlung erfolgt, sollten die Anleger ihre Ansprüche im Rahmen eines sogenannten Urkundenprozesses durchsetzen. Diese Prozessart ist eine besondere Form des einstweiligen Rechtsschutzes, bei der das Gericht quasi rein nach Aktenlage entscheidet und für die Anleger folglich die Möglichkeit bietet, innerhalb kürzester Zeit zu einem vollstreckbaren Titel zu gelangen, der zudem dann ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar ist. Damit haben die Anleger folglich die Möglichkeit, ihre Rechte in einem beschleunigten Verfahren gegen eine drohende Insolvenz abzusichern“, so RA Kaltmeyer weiter. „Anlegern, die nicht ihre Rechte sichern, steht in einem Insolvenzverfahren aufgrund des Nachrangs der Genussrechte nicht einmal eine Insolvenzforderung zur Verfügung. Da das PROKON-Management bereits selbst von der Möglichkeit einer selbsterfüllenden Prophezeiung bei einem Abzug der Gelder spricht, dürfte Eile geboten sein, da das "Windhundrennen" bereits eröffnet ist.
Der Urkundenprozess kann dabei selbst bei einer noch nicht fälligen Forderung erhoben werden, d.h. Anleger müssen mit der Klageerhebung nicht warten, bis Ihre Forderungen fällig sind, sondern können schon vorher Klage erheben und dann idealerweise schon am Stichtag der Fälligkeit sofort vollstrecken und ihre Rechte gegen eine drohende Insolvenz absichern“, betont RA Kaltmeyer von der Berliner Kanzlei FEIL KALTMEYER Rechtsanwälte.
„Eine sofortige Durchsetzung der Ansprüche dürfte zudem den Vorteil haben, dass der Rückzahlungsanspruch dann in voller Höhe besteht und nicht bereits um den Buchwert mit den aktuellen Verlusten von 128,8 Millionen Euro verringert ist. Denn für den festzustellenden Buchwert dürfte alleine die letzte testierte Bilanz maßgeblich sein. Da sich PROKON aber weigert, selbst die Bilanz für 2012 zu veröffentlichen, dürfte für den Buchwert nach wie vor die deutlich günstigere Bilanz aus 2011 maßgeblich sein, solange die Bilanz für 2012 noch nicht vorliegt“, führt RA Kaltmeyer weiter aus.
RA Kaltmeyer empfiehlt betroffenen Anlegern darüber hinaus, sich der „Interessengemeinschaft PROKON“ anzuschließen und die Anlegerinteressen zu bündeln.
News-Alert: Wollen Sie bei Neuigkeiten zum Thema Prokon direkt informiert werden? Schreiben Sie eine leere E-Mail an: Prokon-IG News Alert. Sie werden damit automatisch Mitglied in der kostenlosen Interessengemeinschaft PROKON. (E-Mail: prokon@wallstreet-online.de)
Da wallstreet:online keine Rechtsberatung durchführen kann, wird die Interessengemeinschaft von Rechtsanwalt Kaltmeyer betreut.