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[posting]46772973[/posting]Vergiss es. Es mag zwar eine Rückforderung gegenüber den GRI`s gedanklich interessant sein, doch auf welcher Rechtsgrundlage.
Es gibt , nach meinem Kenntnisstand, nichts, worauf das Ganze fussen kann. Da wir hier keinen geschlossenen Immofonds haben und die GRI keine Eigenkapitalgeber sind, ist dies einfach eine Zahlung aufs Kapital gewesen. Wo Prokon die her geholt hat, interessiert mal grundsätzlich kein Schwein. Wenn Prokon durch die Zahlung Insolvenz anmelden müsste, dann kann hierfür max. der oder die Geschäftsführer haften.
Und auch bei der Rückzahlung der Einlage sehe ich keine Chance. Hier kommt ja noch erschwerend hinzu, dass diese Rückzahlung im Prinzip an Nichts gebunden ist. Die ist so vereinbart und das wars.
Du kannst mich gerne von dem Gegenteil überzeugen. Aber bitte mit glasklaren Fakten aus gleichgelagerten Fällen.
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): mopswombard  (05.04.14 18:38:30)
Beitrag: 2,016 von 8,772 (ID:46773061)
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