Fenster schließen  |  Fenster drucken

Zitat von rmx-1: Ich habe nur Deine aussagen kommentiert, da standen mir die haare genügend zu Berge.
"... Prokon mit halbwahren Aussagen auf Kapitalfang gegangen ist ..." - was ist das denn anderes als Betrug?

Das ist moralisch sicherlich richtig, hilft aber nur dem eigenen Ego. Und hier hilft es noch weniger, da es sich um einen nicht regulierten markt handelt. Da kannst du alles weglassen und es ist kein Betrug. Betrug wäre es dann, wenn Gelder zweckentfremdet benutzt wären. Das sehe ich nicht so, da ich Prokon nicht als Schneeballsystem ansehe.

"... Prokon ist absolut nicht pleite. Hier ist massenhaft Kapital vorhanden ..." - so was können doch nur 100%ige Siegels schreiben.. Wo ist da noch Kapital? Also ich meine solches, dem keine Forderungen gegenüber stehen. Du kannst natürlich die GR-Werte auf Null kürzen, dann ist Prokon auch nicht pleite.. :)



Falsch, die Firma hat nie nenneswertes Eigenkapital gehabt und ein Siegel und Co geht davon aus, das ihre Forderung = GR werthaltig ist und durch das Anlagevermögen zu rd. 130% gedeckt ist.Das ist das "Eigenkapital"
Ich habe immer geschrieben, das Sie werthaltig sind. Ich habe aber nie geschrieben, das Nennwert = Wert des GR ist. Und ich muss dich enttäuschen, klar kannst du Genussrechte gegen Null schreiben Dafür ist es ja Nachrangkapital und nimmt am Verlust teil. Alles schon erlebt siehe Depfa oder IKB oder bei Nachranganleihen IVG bzw. ATU

"Da es keinen unterjährigen Handel in den GR gibt, gilt die Feststellung auf den 1.1.des Folgejahres." - ja, für die Verluste 2012 demzufolge der 1.1.2013. Aber nicht der 1.12.! Spätestens, als den GFs die Verluste bekannt waren, hätten entsprechende Wertkorrekturen und ein Stop der Zinszahlungen erfolgen müssen.

Das bin ich bei dir, habe aber nie was Anderes behauptet.

"Wenn meine Aussage richtig ist, dann hebt sich für 2013 Neues Geld und Verlust ungefähr auf ..." - na dann ist ja alles gut. Du musst den Neuanlegern jetzt nur noch erklären, dass sie leider gar nichts zurück bekommen können, weil ihr Geld zum Ausgleich der Verluste der Altanleger gebraucht wurde.. Schöne Weltsicht.. :(

Gebe ich dir insoweit Recht, das die Neuanleger genauso viel erhalten wie die Altanleger. Dummerweise aber von GR Herabsetzung betroffen wurden und wesentlich mehr für einen Anteil bezahlt haben als Sie hätten bezahlen müssen.

Und EGM ist bei Dir bestimmt ein grundsolider Kooperationspartner, dessen bahnbrechende Zukunftstechnologie in Deutschland zu Unrecht von Neidern und bösen Ölkonzernen unterdrückt wird. Oder warum gibt es das nur halb- oder viertel- oder achtel-so-teure Gemisch (je nach dem, wie oft man es mit sich selbst mischt..) noch nicht an den Zapfsäulen..? ;-)

Habe davon keine Ahnung. Es wird einen Grund gegeben haben, den kenne ich nicht, der scheint entweder nur uns hier zu interessieren sonst scheinbar keinen. Wurde auch auf FvP Seite thematisiert und die Sinnhaftigkeit der Antworten war gleich Null.

Aber auch dazu eine Bemerkung. Wenn wir jede Firma, egal welche, auf dem Prüfstand = Zerlegung in Einzelteile stellen, werden wir wohl bei 99% fündig werden mit Dingen, die hinten und vorne nichts mit dem Unternehmenszweck zu tun haben. Und auch, wo der Eindruck einer persönlichen Marotte gelebt wird (Im Regelfall natürlich ohne jeglichen Hintergedanken:yawn:

 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): mopswombard  (10.04.14 15:33:51)
Beitrag: 2,112 von 8,772 (ID:46800859)
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE