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Zitat von dk-profil: Muss den der IV die offensichtlich zuviel gezahlten Zinsen überhaupt zurückfordern und warten, bis die Kohle auf seinem Konto eingeht? Er kann das doch sofort mit den Abschlägen / Quotenauszahlungen verrechnen; ist doch ein Abwasch?!


Zumindest die zuvor ausgezahlten GR-Kündigungen müsste er (anteilig) schon einfordern, schliesslich sind die Betroffenen ja keine GRI mehr, sofern es nicht nur eine Teilkündigung war. Da es für die Ermittlung der genauen Quote aber nötig ist zu wissen, wieviel tatsächlich an Masse da ist, wird er schon erstmal alles einfordern. Mit virtueller Masse (schon bei den Gläubigern befindlich) wird er da nicht agieren wollen.
Und warum sollte er die Kosten von vielleicht ein paar 100 T€ scheuen, wenn auf die Art 50 bis 100 Mio an Cash reinzuholen sind?
 
aus der Diskussion: Prokon Genussrechte
Autor (Datum des Eintrages): rmx-1  (11.04.14 15:52:32)
Beitrag: 2,138 von 8,772 (ID:46809427)
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