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Zitat von HugoH64: Der Verlustvortrag ist höchstwahrscheinlich
mur bis zum noch 31.7.2014 nutzbar.

Nach der Einstellung des Geschäftsbetriebes
wird der Verlustvortrag für ein übernehmendes
Unternehmen nicht mehr vom Finanzamt akzeptiert,
so wie ich es gelesen habe. Somit müsste eine
Übernahme vorher geschehen.


http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer/kst/ver…

Von einer Sanierung des Geschäftsbetriebs, “der den verbleibenden Verlustvortrag … verursacht hat” und der nach der Sanierung fortbesteht, kann dann nicht gesprochen werden, wenn der (ursprüngliche) Geschäftsbetrieb endgültig eingestellt worden ist bzw. sich sein Gegenstand wesentlich geändert hat2. - See more at: http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer/kst/ver…
 
aus der Diskussion: Vivacon - 100% Chance mit Ansage !
Autor (Datum des Eintrages): potenzial1  (06.06.14 08:27:07)
Beitrag: 33,072 von 33,144 (ID:47113868)
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