Zitat von HugoH64: Der Verlustvortrag ist höchstwahrscheinlich http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer/kst/ver… Von einer Sanierung des Geschäftsbetriebs, “der den verbleibenden Verlustvortrag … verursacht hat” und der nach der Sanierung fortbesteht, kann dann nicht gesprochen werden, wenn der (ursprüngliche) Geschäftsbetrieb endgültig eingestellt worden ist bzw. sich sein Gegenstand wesentlich geändert hat2. - See more at: http://www.rechtslupe.de/steuerrecht/einkommensteuer/kst/ver… |
|
aus der Diskussion: | Vivacon - 100% Chance mit Ansage ! |
Autor (Datum des Eintrages): | potenzial1 (06.06.14 08:27:07) |
Beitrag: | 33,072 von 33,144 (ID:47113868) |
Alle Angaben ohne Gewähr © wallstreetONLINE |