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Zitat von ZockerFreak: Der IV kann an jeder börse ein delisting beantragen ... seit wann ist so etwas nur durch eine HV möglich?


http://de.wikipedia.org/wiki/Delisting

Das Börsengesetz (§ 39 Abs. 2 Satz 2 BörsG) schreibt vor, dass der Anlegerschutz beim Delisting gewahrt sein muss. Die Börsenordnungen der einzelnen Börsen handhaben dies unterschiedlich; an der Frankfurter und Münchner Börse etwa reicht eine Vorankündigungsfrist von sechs Monaten aus. Innerhalb dieses Zeitraums können die Aktionäre der betroffenen Gesellschaft ihre Aktien noch über die Börse verkaufen, wenn sie dies wünschen. Demgegenüber verlangt z.B. die Düsseldorfer Börse einen Hauptversammlungsbeschluss und ein Abfindungsangebot an die Aktionäre :eek::eek:
 
aus der Diskussion: Vivacon - 100% Chance mit Ansage !
Autor (Datum des Eintrages): potenzial1  (27.06.14 14:29:35)
Beitrag: 33,099 von 33,144 (ID:47221520)
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