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[posting]52383129[/posting]
Zitat von Bastor: Ich habe zwei Fragen und wäre dankbar für eine kurze Antwort:
1. Was ist der Hintergrund dieses Pflichtangebots, warum kommt es überhaupt?
2. Morgen kommen ja Quartalszahlen. Kann es hier irgend eine überraschende neue Information überhaupt geben?
Danke !


1. Weil der bisherige 29,9 % Großaktionär am 08.04.2016 über die 30 %-Schwelle beim Anteilsbesitz gegangen ist und dann bei einem im geregelten Markt notierten Wert wie der Clere AG gemäß den gesetzlichen Vorschriften (Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz WpÜG etc.) ein Übernahmeangebot an die anderen Aktionäre zu machen ist.

Der Großaktionär dürfte deshalb über die 30 % Schwelle gegangen sein, da der Börsenwert relativ offensichtlich erheblich unterhalb des wirklichen Unternehmenswertes liegt. Das war bisher nicht der Fall, da bisher das verkaufte operative Geschäft von der Börse eher als wertlos angesehen wurde, dann aber dafür 98,9 Mio. Euro als Verkaufserlös im März 2016 erzielt wurden. D.h., der Großaktionär läuft jetzt Gefahr, bei einem Anteilsbesitz von weiter nur 29,9 % zukünftig nicht mehr der bestimmende Aktionär zu sein, weil andere Börsenakteure die Unterbewertung erkennen und (verdeckt) eine Gegenposition aufbauen. Der Großaktionär muss nicht die absolute Mehrheit am Anteilsbesitz erreichen, er muss nur die sichere Mehrheit auf einer Hauptversammlung erreichen, so dass faktisch keiner seine Pläne durchkreutzen kann. Das könnte mit 40 % Anteilsbesitz bereits erreicht sein.

2. Nein. Es wird nur die Unterbewertung der AG noch offensichtlicher als bisher, weil der aufgegebene Geschäftsbereich aus der Bilanz per 31.03.2016 heraus ist. Allerdings ist es wahrscheinlich, das auch die Clere AG wie andere AG's von den neuen gesetzlichen Möglichkeiten Gebrauch macht, die eine Reduzierung der Berichtspflicht zum Quartal in Form nur einer Zwischenmitteilung ermöglicht. Damit dürfte der neue Informationsgehalt dann gegen null gehen.

http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/kirchhoff-consult-und…

Hintergrund ist, dass die Pflicht zur Quartalsberichterstattung mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie entfallen ist und die Frankfurter Wertpapierbörse in ihrer Börsenordnung in der Fassung vom 30. November 2015 die Pflicht zur Erstellung von sogenannten Quartalsmitteilungen für Unternehmen des Prime Standard eingeführt hat. Unternehmen, die im General Standard notieren, müssen hingegen überhaupt keine Quartalsinformationen mehr publizieren.

 
aus der Diskussion: Clere AG - WKN A2AA40
Autor (Datum des Eintrages): Wertefinder1  (11.05.16 13:16:19)
Beitrag: 31 von 329 (ID:52383435)
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