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[posting]53981726[/posting]
Zitat von albondy: Der "sachliche Grund" dafür ergibt sich aus den zuletzt im Insolvenzplan zusammengefasst eindeutig zugeordneten Besitzverhältnissen und der bisherigen Verkaufs- und Auskehrungspraxis.

Richtig, die Gläubiger der verschiedenen Anleihen werden verschieden behandelt. Aber wenn ein Gläubiger der Anleihe WGFHXX eine erfolgreiche Klage gegen die WGF durchführen würde, dann müsste der Insolvenzverwalter alle Gläubiger der WGFHXX gleich stellen. Vergleichen und Stillschweigen geht da nicht.

Auf welcher Rechtsgrundlage eine Anleihegläubiger, der nicht Erstzeichner war, auf einen der Beteiligen direkt zugehen will, und was es da evtl. zu holen gibt ist ziemlich unklar, deshalb glaube ich auch nicht an die Möglichkeit.
 
aus der Diskussion: WGF-Anleihen
Autor (Datum des Eintrages): NoamX  (04.01.17 19:45:48)
Beitrag: 846 von 896 (ID:54011207)
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