WGF-Anleihen (Seite 6)
eröffnet am 20.07.11 13:07:10 von
neuester Beitrag 02.07.23 20:18:59 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 53.981.726 von albondy am 30.12.16 22:38:47
Richtig, die Gläubiger der verschiedenen Anleihen werden verschieden behandelt. Aber wenn ein Gläubiger der Anleihe WGFHXX eine erfolgreiche Klage gegen die WGF durchführen würde, dann müsste der Insolvenzverwalter alle Gläubiger der WGFHXX gleich stellen. Vergleichen und Stillschweigen geht da nicht.
Auf welcher Rechtsgrundlage eine Anleihegläubiger, der nicht Erstzeichner war, auf einen der Beteiligen direkt zugehen will, und was es da evtl. zu holen gibt ist ziemlich unklar, deshalb glaube ich auch nicht an die Möglichkeit.
Zitat von albondy: Der "sachliche Grund" dafür ergibt sich aus den zuletzt im Insolvenzplan zusammengefasst eindeutig zugeordneten Besitzverhältnissen und der bisherigen Verkaufs- und Auskehrungspraxis.
Richtig, die Gläubiger der verschiedenen Anleihen werden verschieden behandelt. Aber wenn ein Gläubiger der Anleihe WGFHXX eine erfolgreiche Klage gegen die WGF durchführen würde, dann müsste der Insolvenzverwalter alle Gläubiger der WGFHXX gleich stellen. Vergleichen und Stillschweigen geht da nicht.
Auf welcher Rechtsgrundlage eine Anleihegläubiger, der nicht Erstzeichner war, auf einen der Beteiligen direkt zugehen will, und was es da evtl. zu holen gibt ist ziemlich unklar, deshalb glaube ich auch nicht an die Möglichkeit.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.004.346 von Bastor am 04.01.17 08:35:06
... hängt wie gesagt alles an der einzelnen Besicherung und dem bisherigen Auskehrungsverlauf. Die ganz zuletzt noch emittierte "besaß" zB keinerlei Immobilienwerte, sondern sollte sich rein aus dem Projektgeschäft refinanzieren - das bekanntlich nie stattgefunden hat. Hierauf dürfte bestenfalls nur ein kleiner Anteil "allgemeine Rest-Quote" entfallen.
Zitat von Bastor: Ich halte eher für unwahrscheinlich dass "Dr. Malte Daniels" einen eigenen Klageweg einschlägt. Allein schon wegen der juristischen Kosten, die er b.a.w. vorstrecken muss (und auch nicht gesichert alle zurück bekommt). Ich gehe auch nicht davon aus, dass er übermäßig große Volumen mit seinen Offerten abgreift, die diese Verfahrensweise lohnenswert machen würden. Aus diesem Grund gehe ich nun davon aus, dass die finale Insolvenzmasse DEUTLICH über 10% anzusiedeln ist.
... hängt wie gesagt alles an der einzelnen Besicherung und dem bisherigen Auskehrungsverlauf. Die ganz zuletzt noch emittierte "besaß" zB keinerlei Immobilienwerte, sondern sollte sich rein aus dem Projektgeschäft refinanzieren - das bekanntlich nie stattgefunden hat. Hierauf dürfte bestenfalls nur ein kleiner Anteil "allgemeine Rest-Quote" entfallen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.981.726 von albondy am 30.12.16 22:38:47Ich halte eher für unwahrscheinlich dass "Dr. Malte Daniels" einen eigenen Klageweg einschlägt. Allein schon wegen der juristischen Kosten, die er b.a.w. vorstrecken muss (und auch nicht gesichert alle zurück bekommt). Ich gehe auch nicht davon aus, dass er übermäßig große Volumen mit seinen Offerten abgreift, die diese Verfahrensweise lohnenswert machen würden. Aus diesem Grund gehe ich nun davon aus, dass die finale Insolvenzmasse DEUTLICH über 10% anzusiedeln ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.980.733 von NoamX am 30.12.16 19:05:06
... das muss und darf der Insolvenzverwalter nur hinsichtlich eventueller aus sonstigen Verfahren resultierender allgemeiner Erlöse und aus der verbliebenen Restmasse incl. sonstiger Forderungen. Der "sachliche Grund" dafür ergibt sich aus den zuletzt im Insolvenzplan zusammengefasst eindeutig zugeordneten Besitzverhältnissen und der bisherigen Verkaufs- und Auskehrungspraxis.
Die den einzelnen Anleihen als "Besicherung" vertraglich zugeordneten Immobilien und deren Verkaufserlöse wurden nicht, werden nicht und dürfen auch zukünftig nicht in der Masse verrührt und "gleichbehandelt" verteilt werden. Das hat zu Zeiten der noch börslichen Handelbarkeit schon die deutlich unterschiedlichen Kurse der einzelnen Anleihen bedingt und überwiegend auch im Wert gerechtfertigt, und schafft auch jetzt und in Zukunft unterschiedliche Gesamt-Quoten je nach aktuellem Restwert der Besicherung abzüglich bereits verwerteter Immobilien und daraus ausgekehrter Erlöse.
Eine mögliche gleiche Abschlußquote ergibt sich lediglich außerhalb dieser quasi treuhänderisch abgesonderten Erlöse aus der am Ende eventuell noch verbleibenden allgemeinen Restmasse.
Vermutlich erübrigt sich damit auch eine Einzelklage. Von den bereits laufenden Klageverfahren und sonstigen Ermittlungen gegen diverse Beteilgte incl. der damals verantwortlichen völlig unfähigen "Planinsolvenzkontrolleure" dürfte bei tatsächlichem Erfolg jede Anleihe eventuell noch zusätzlich gleichanteilig etwas profitieren.
Bin aber kein Jurist - just my two Cents.
wer 10 bietet, ist sich ziemlich sicher mehr zu bekommen. Allerdings wird der Käufer nur für sich klagen und sich dann auf einen Vergleich einigen. Über das Ergebnis wird Stillschweigen vereinbart und wird sicherlich nicht auf die Nichtkläger übertragbar sein.
Was und wen will er denn klagen? Die Schadenersatzansprüche eines Erstzeichners z.b. wegen Prospekthaftung gehen beim Verkauf nicht auf den Käufer über. Um alle anderen Forderungen auch gegen das Management kümmert sich der Insolvenzverwalter. Und der muss hauptamtlich alle Gläubiger gleich behandeln, sofern kein sachlicher Grund vorliegt.
... das muss und darf der Insolvenzverwalter nur hinsichtlich eventueller aus sonstigen Verfahren resultierender allgemeiner Erlöse und aus der verbliebenen Restmasse incl. sonstiger Forderungen. Der "sachliche Grund" dafür ergibt sich aus den zuletzt im Insolvenzplan zusammengefasst eindeutig zugeordneten Besitzverhältnissen und der bisherigen Verkaufs- und Auskehrungspraxis.
Die den einzelnen Anleihen als "Besicherung" vertraglich zugeordneten Immobilien und deren Verkaufserlöse wurden nicht, werden nicht und dürfen auch zukünftig nicht in der Masse verrührt und "gleichbehandelt" verteilt werden. Das hat zu Zeiten der noch börslichen Handelbarkeit schon die deutlich unterschiedlichen Kurse der einzelnen Anleihen bedingt und überwiegend auch im Wert gerechtfertigt, und schafft auch jetzt und in Zukunft unterschiedliche Gesamt-Quoten je nach aktuellem Restwert der Besicherung abzüglich bereits verwerteter Immobilien und daraus ausgekehrter Erlöse.
Eine mögliche gleiche Abschlußquote ergibt sich lediglich außerhalb dieser quasi treuhänderisch abgesonderten Erlöse aus der am Ende eventuell noch verbleibenden allgemeinen Restmasse.
Vermutlich erübrigt sich damit auch eine Einzelklage. Von den bereits laufenden Klageverfahren und sonstigen Ermittlungen gegen diverse Beteilgte incl. der damals verantwortlichen völlig unfähigen "Planinsolvenzkontrolleure" dürfte bei tatsächlichem Erfolg jede Anleihe eventuell noch zusätzlich gleichanteilig etwas profitieren.
Bin aber kein Jurist - just my two Cents.
Was und wen will er denn klagen? Die Schadenersatzansprüche eines Erstzeichners z.b. wegen Prospekthaftung gehen beim Verkauf nicht auf den Käufer über. Um alle anderen Forderungen auch gegen das Management kümmert sich der Insolvenzverwalter. Und der muss hauptamtlich alle Gläubiger gleich behandeln, sofern kein sachlicher Grund vorliegt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.977.352 von Bastor am 30.12.16 10:33:56wer 10 bietet, ist sich ziemlich sicher mehr zu bekommen.
Allerdings wird der Käufer nur für sich klagen und sich dann auf einen Vergleich einigen. Über das Ergebnis wird Stillschweigen vereinbart und wird sicherlich nicht auf die Nichtkläger übertragbar sein.
Allerdings wird der Käufer nur für sich klagen und sich dann auf einen Vergleich einigen. Über das Ergebnis wird Stillschweigen vereinbart und wird sicherlich nicht auf die Nichtkläger übertragbar sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.977.352 von Bastor am 30.12.16 10:33:56und für A0LDUL bietet er ebenfalls € 10,23.
LG
keyar
LG
keyar
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.819.439 von wgf-glaeubiger am 02.12.16 20:21:41Habe im November und Dezember postalische Kaufofferten für WGF Bonds erhalten. In meinem Fall wurde mir für die WGFH04 eine Abfindung i.H.v. 10,23% auf das Nominal angeboten. Das finde ich auch vor dem Hinblick anderer Abfindungsangebote in der Vergangenheit gar nicht mal so wenig. Ich setze immer mindestens das 2- bis 3-fache des Abfindungsangebots als erwartete finale Konkursmasse an, weil die Abfindungsangebote i.d.R. mit einem Sicherheitsabschlag von MINDESTENS 50% erfolgen. Das Angebot kommt von einem gewissen Dr. Malte Daniels.
WGFH06: 22. Rundschreiben Nieding + Barth im Mailfach.
Sie schreiben, dass nur noch ein Objekt "Hotel Kruppstrasse" nicht verkauft ist und von dessen Verkauf eine Ausschüttung im 2017 zu erwarten sei. Ob darüberhinaus noch etwas an die Anleger fliesse, sei völlig offen.
Der Insolvenzverwalter sei bemüht, Gelder in die Masse reinzuholen und würde dabei auch "die von ihm ermittelten kriminellen Umstände, die letztlich zur Insolvenz geführt haben", berücksichtigen.
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Was für einer Saubande haben wir unsere Spargelder eigentlich anvertraut?
Sie schreiben, dass nur noch ein Objekt "Hotel Kruppstrasse" nicht verkauft ist und von dessen Verkauf eine Ausschüttung im 2017 zu erwarten sei. Ob darüberhinaus noch etwas an die Anleger fliesse, sei völlig offen.
Der Insolvenzverwalter sei bemüht, Gelder in die Masse reinzuholen und würde dabei auch "die von ihm ermittelten kriminellen Umstände, die letztlich zur Insolvenz geführt haben", berücksichtigen.
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Was für einer Saubande haben wir unsere Spargelder eigentlich anvertraut?
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.616.384 von sam252 am 03.11.16 21:29:07Ja, es wäre schön, wenn die Helfer im Betrugsfall haften, was ja auch so vom Gesetzgeber vorgesehen ist.
Mir fehlt aber der Glaube, dass das bei WGF durchsetzbar ist. Schließlich ist Pino Cchio sogar noch auf freiem Fuß. Da wird die Schuld des WP erst Recht schwierig nachzuweisen sein.
Mir fehlt aber der Glaube, dass das bei WGF durchsetzbar ist. Schließlich ist Pino Cchio sogar noch auf freiem Fuß. Da wird die Schuld des WP erst Recht schwierig nachzuweisen sein.