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[posting]56362104[/posting]
Zitat von Kleiner Chef:
Zitat von Syrtakihans: SQS Software Quality Systems AG

@Chef

Aus dem Konzernanhang, Seite 38:

...
Genau das ist die PoC-Methode (Percentage of Completion), worauf auch auf Seite 40 im Konzernanhang im GB eingegangen wird. Bei Kundenprojekten mit Festpreisen, die zum Bilanzstichtag noch nicht abgerechnet bzw. beendet wurden, werden die bereits erbrachten Leistungen zu Herstellungskosten einschließlich erwarteter Gewinnmarge als "unfertige Leistungen" aktiviert. Später, bei Abrechnung, werden dann die unfertigen Leistungen gegen Forderungen gebucht, und noch später, bei Zahlungseingang, diese gegen Cash. In der GuV spiegeln sich diese Leistungen mit Umsätzen und Aufwendungen in jener Periode wieder, in der sie erbracht und aktiviert wurden, aber nicht zum Zeitpunkt der Abrechnung.

Das ist gängige Bilanzierungspraxis unter IFRS und findet sich häufig wieder bei Unternehmen, die im Projektgeschäft tätig sind bzw. Auftragsfertigungen erbringen. Für mich ist dieser Sachverhalt eigentlich vollkommen klar. Sollte ich dennoch falsch liegen, so möge man mich bitte korrigieren.

:look:


Aus meiner Sicht muss man unterscheinden

POC: Ist die interne Abrechnung von periodenübergreifenden Fertigungsaufträgen, um dem Gewinnausweis periodengerecht zu gewährleisten. Dies ist erforderlich, weil es Leistungen gibt, die noch nicht abrechenbar sind, also noch keine Rechnungsstellung erfolgt und damit kein Umsatzausweis. Unschädlich ist in diesem Zusammenhang, wenn Anzahlungen vereinbart werden, die von den Unfertigen Erzeugnissen bereits subtrahiert dargestellt werden.
Einverstanden, wenn der Begriff "interne Abrechnung" durch "IFRS-Bilanzierung" ersetzt wird.

Unfertige Leistungen: Nochmals das Zitat aus dem GB: "Die unfertigen Leistungen beinhalten geleistete, aber zum Bilanzstichtag noch nicht abrechenbare Arbeiten!"

Nach meinem Verständnis sind eben nicht abrechenbare Leistungen - im Aussenverhältnis - im Sinne der Rechnungsstellung und des Umsatzausweises - zu verstehen. Die Abrechnung im Innenverhältnis passiet nach der oben beschrieben POC Methode über Fertigungsaufträge.
Auch hier würde ich den Begriff "Abrechnung im Innenverhältnis" durch "IFRS-Bilanzierung" ersetzen.

Im Umkehrschluss steht im Hinweis zu den Umsatzerlösen im GB 2016: Umsatzerlöse werden erfolgswirksam erfasst, soweit sie für die SQS-Gruppe einen zukünftigen wirtschaft-
lichen Nutzen entfalten und ihre Höhe verlässlich bestimmt werden kann.
Wobei hier zu differenzieren ist, dass Beratungsleistungen, die im Außenverhältnis stundenweise abgerechnet werden, nach CCM bilanziert werden, während Festpreisprojekte nach PoC bilanziert werden. Erstgenannte bilden sich in der Bilanz unter "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" ab, solange nicht bezahlt wurde, zweitgenannte unter "unfertige Leistungen", solange noch nicht abgerechnet wurde.

Ergo kann der Bilanzposten "unfertige Leistungen" kein Indiz für Umsätze in H2 sein, sondern bildet nur Leistungen ab, die in H1 durch die GuV gegangen sind.


Zitat von Investmentbanker_:
Zitat von Syrtakihans: Netdebt und earn-out sind da auch nicht mit drin, denn 6,10 EUR geteilt durch 0,34 EUR sind 18. Wie gesagt, das betrifft das EPS auf Basis des bereinigten R-12 EBIT. Was in H2 bzw. 2017 unter dem Strich stehen wird, halte ich, ohne über Geheimwissen zu verfügen und somit nur auf Basis des GBs und H1-Berichts, schwierig abzuschätzen. Daher ist für mich R12 erst mal eine sicherere Bank, als das H1-EBIT auf 2017 hochzurechnen.


Beschriebene PoC Bilanzierung kann ich so bestätigen. WIP ist bereits die erfolgswirksame Verbuchung über die GuV abzüglich Anzahlungen. Bei Gefahrenübergang und Abrechnungserstellung erfolgt die Umbuchung in die Forderungen. Umsätze aus den WIPs kann es eigentlich nicht mehr geben.

Die € 0,34 EPS kann ich nicht nachvollziehen. Ich gehe mal davon, das du mit "R" Rolling meinst. Wenn ich last 12 months H2-16+H1-17 nehme komme ich laut GB und H1-17 Zahlen auf Adj. EPS von € 0,51 und reported diluted EPS von € 0,39.


Ja, R12 steht für rolling 12 months. Zum 30.06.2017 betrug das bereinigte R12-EBIT 17,2 Mio. EUR (H2 5,1 + H1 12,1). Auf dessen Basis rechne ich normalisiert weiter, wie schon w.o. dargelegt, d.h. normalisiertes Finanzergebnis, normalisierte Steuern und Minderheiten bringe ich in Abzug:

EBIT 17,2
EBT 17,3
EAT 12,1
E 10,9
EPS 0,34 EUR
 
aus der Diskussion: Deutsche Small Caps - Basisinvestments eines Langfristdepots
Autor (Datum des Eintrages): Syrtakihans  (05.12.17 12:29:43)
Beitrag: 33,895 von 69,609 (ID:56368208)
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