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[posting]58286792[/posting]
Zitat von Junolyst:
Zitat von WarrenBuffet1: https://docs.wixstatic.com/ugd/a9cf1e_ef6afd2f0fb245338fe284…

Ich habe noch nie so ein wirres Schreiben gelesen.

Nehme man exemplarisch nur einmal den letzten Satz, Zitat:

"Die Reaktion der Aktie seit Ankündigung spiegelt die Meinung des Kapitalmarktes dabei ebenfalls eindeutig wieder."

Soll das zur Belustigung dienen?

Eine Aktie ist ein Anteil an einem Unternehmen. Ein Anteil an einem Unternehmen reagiert auf nichts!

Die Meinung des Kapitalmarktes: Wer ist denn das? Vermutlich meint er die Aktionäre aber das ist kein "Kapitalmarkt".

Die Aktie soll auch "Meinungen" "spiegeln"?

Auch die übrigen Informationen zeigen überwiegend keinen Zusammenhang mit einem Rechtsformwechsel bzw. einer Umwandlung.


Wenn ich Vorstandsmitglied wäre, würde ich mir erst einmal Satz für Satz erklären lassen, was derjenige eigentlich versucht mitzuteilen. Es kann doch nicht sein, dass jeder Teilnehmer bei einer HV erraten soll, was jemand mitteilen will.

Hoffentlich wird der Vortrag nicht so "stammelig" wie das Schreiben.


Ihr Auftreten ist einfach nur noch erbärmlich!


Vielleicht haben sie meinen Hinweis wirklich nicht verstanden.

Ich jedenfalls würde mich auf der HV nicht in die Situation bringen lassen, dass nachher Aktionäre vorwerfen, dass man dort einen falschen Eindruck vermittelt hätte, weshalb man sich "falsch" entschieden hat. Ohne das jetzt weiter ausführen zu wollen, gibt es leider immer Aktionäre, die sich vor Ort auch juristisch vertreten lassen und Wortprotokolle führen lassen. Am Ende verlangt man dann Schadensersatz von Ihnen, völlig egal, ob Sie deren Stimmverhalten oder Anlageentscheidung beeinflusst haben. Der Versuch ist nicht strafbar. Und selbst wenn man so ein Verfahren nicht verliert, was glauben Sie wohl, wie die Beklagten anschließend beschäftigt sind und wieviele Anwälte sie erst einmal beauftragen müssen. Solche Fälle sind nicht neu und die Rechtsberatungskosten haben schon so machen ruiniert, weil selbst im Falle des Obsiegens der Kläger nur die gesetzlichen Gebühren erstatten muss, obwohl kein anwaltlicher Vertreter ein solches Verfahren zu den mickrigen gesetzlichen Gebühren durchführt. Deshalb ist es immer viel günstiger, sich gleich anwaltlich auf der HV vertreten zu lassen. Aber vielleicht täusche ich mich auch und Sie haben tatsächlich alles juristisch unzweifelhaft im Griff.
 
aus der Diskussion: Norcom - ab jetzt nach oben?
Autor (Datum des Eintrages): WarrenBuffet1  (24.07.18 15:54:48)
Beitrag: 618 von 1,104 (ID:58289399)
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