[posting]58286792[/posting] Zitat von Junolyst:Zitat von WarrenBuffet1: https://docs.wixstatic.com/ugd/a9cf1e_ef6afd2f0fb245338fe284… Vielleicht haben sie meinen Hinweis wirklich nicht verstanden. Ich jedenfalls würde mich auf der HV nicht in die Situation bringen lassen, dass nachher Aktionäre vorwerfen, dass man dort einen falschen Eindruck vermittelt hätte, weshalb man sich "falsch" entschieden hat. Ohne das jetzt weiter ausführen zu wollen, gibt es leider immer Aktionäre, die sich vor Ort auch juristisch vertreten lassen und Wortprotokolle führen lassen. Am Ende verlangt man dann Schadensersatz von Ihnen, völlig egal, ob Sie deren Stimmverhalten oder Anlageentscheidung beeinflusst haben. Der Versuch ist nicht strafbar. Und selbst wenn man so ein Verfahren nicht verliert, was glauben Sie wohl, wie die Beklagten anschließend beschäftigt sind und wieviele Anwälte sie erst einmal beauftragen müssen. Solche Fälle sind nicht neu und die Rechtsberatungskosten haben schon so machen ruiniert, weil selbst im Falle des Obsiegens der Kläger nur die gesetzlichen Gebühren erstatten muss, obwohl kein anwaltlicher Vertreter ein solches Verfahren zu den mickrigen gesetzlichen Gebühren durchführt. Deshalb ist es immer viel günstiger, sich gleich anwaltlich auf der HV vertreten zu lassen. Aber vielleicht täusche ich mich auch und Sie haben tatsächlich alles juristisch unzweifelhaft im Griff. |
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aus der Diskussion: | Norcom - ab jetzt nach oben? |
Autor (Datum des Eintrages): | WarrenBuffet1 (24.07.18 15:54:48) |
Beitrag: | 618 von 1,104 (ID:58289399) |
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