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[posting]60030371[/posting]
Zitat von Nobody76: Und der "rechtlich zu missbilligende Zweck" war im Kern:

...und die Blue Cap AG sollte sodann drei Direktbeteiligungen und zwei stille Beteiligungen von der PartnerFonds AG erwerben. Vorstand und Aufsichtsrat der Blue Cap AG sind der Auffassung, dass

- diese Beteiligungserwerbe die Blue Cap AG zu den vorgegebenen Bedingungen schädigen würden;


https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2019-01/4565859…


Das kann der Richter nur als Grund herangezogen haben, wenn Blue Cap nachweisen konnte, dass dies PF wirklich geplant hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Kolbe denen mal eine Email mit Kaufpreisen zugeschickt hat.
 
aus der Diskussion: Blue Cap AG - eine noch unbekannte Beteiligungsgesellschaft
Autor (Datum des Eintrages): straßenköter  (06.03.19 09:09:44)
Beitrag: 4,116 von 6,433 (ID:60030440)
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