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[posting]60386695[/posting]
Zitat von T.Hecht:
Zitat von bear2aid: Ein guter Tag heute. Unsicherheit wegen des auslaufenden LV-Verbots, Unsicherheit wegen irgendwelcher BaFin-Ankündigungen morgen und noch kein EY-Bericht. Trotzdem stabiler Schlusskurs bei 120. Das nenne ich Resilienz. Wenn die Unsicherheiten verschwinden spricht vieles für eine Expedition nach Norden.


Wird die Resilenz der neue Spin? Den Bericht gibt es bestimmt. Vielleicht keinen Bestätigungsvermerk! Bestimmt dann aber nur wegen der bösen Singapore Polizei. Wirecard ist schließlich die Unschuld vom Lande.
Ich hoffe mal es entwickelt sich zur Pestilence.


Werter „Hecht“: Ich weiß, dass mit Ihnen keine sachliche und faktenbasierte Diskussion möglich ist. Ihnen geht es rein um Stimmungsmache, nicht um eine kritische Auseinandersetzung.

Insofern richtet sich mein sachliches und faktenbasiertes Posting an alle anderen Forumsteilnehmer hier. Lassen Sie sich bitte nicht [von Hecht & Co.] verunsichern!

Sowohl die Einschränkung des Testats als auch die Versagung des Testates ist beides nach den Grundsätzen der Bafin ein ad-hoc-pflichtiger Tatbestand.

D.h. die „positive Kenntnis“ ist unmittelbar zu publizieren. D.h. am gleichen Tag!

7 (!) Tage vor der Bilanzpressekonferenz können Sie davon ausgehen, dass dieses Thema durch ist.

Aufgrund der zuvor geschilderten Tatsachen, bin ich mir 100% sicher, dass der Jahresabschluss uneingeschränkt testiert werden wird. Ebenso können Sie davon ausgehen, dass die Prognose 2018, Umsatz und Ebitda, ohne wesentliche Abweichungen uneingeschränkt testiert worden ist. Ansonsten hätte eine Gewinnwarnung per ad-hoc rausgegeben werden müssen.



Ich zitiere aus einem älteren Posting von mir:

Ad Hoc Pflicht:

(1) Durch die Jahresabschlussprüfung (JAP) und bedingt durch die FT Kampagne sind (wären) Korrekturen notwendig, die den Gewinn wesentliche beeinflussen (>10%)

-> Ad Hoc Mitteilung / Gewinnwarnung.



(2) Nur bei einer sehr geringen Anzahl von JAP wird das Testat eingeschränkt oder versagt (=nicht testierbar, sog. Versagungsvermerk). Ich habe keine statistischen Auswertungen gefunden, aus meiner Berufserfahrung gehe ich davon aus der Prozentsatz der Einschränkungen/Versagungen <5% aller JAP ist, In der Regel wird der Prüfer und das geprüft Unternehmen alles versuchen, ein uneingeschränktes Testat zu erteilen (durch z.B. Wertberichtigungen, Umschlüsselungen, Ergänzungen der Risikobericherstattung im Lagebericht. Sollte dennoch die Einschränkung/Versagung notwendig sein ...

-> Ad Hoc Mitteilung


siehe auch Leitfaden der Bafin, S. 54:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&c…
 
aus der Diskussion: Wirecard - Top oder Flop
Autor (Datum des Eintrages): FutureIsUncertain  (18.04.19 20:52:39)
Beitrag: 44,534 von 166,148 (ID:60387538)
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