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Zitat von FutureIsUncertain: Wirecard AG: Allgemeinverfügung zum Verbot der Begründung und Vergrößerung von Netto-Leerverkaufspositionen ist ausgelaufen

Die Allgemeinverfügung der BaFin galt bis zum 18. April 2019, 24 Uhr. Sie ist mit Ablauf dieses Zeitpunkts ausgelaufen.

Die BaFin hatte am 18. Februar 2019 eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach es verboten war, neue Netto-Leerverkaufspositionen in Aktien der Wirecard AG (DE0007472060) zu begründen oder bestehende Netto-Leerverkaufspositionen zu erhöhen. Die Verfügung beruhte auf Artikel 20 Verordnung (VO) Nr. 236/2012 (EU-LeerverkaufsVO)

Ansprechpartnerin Presse
Dominika Kula
Telefon: +49 (0) 228 / 4108 - 2739
E-Mail: Dominika.Kula@bafin.de


https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldu…


Meines Erachtens die richtige Entscheidung.


Absolut richtige Entscheidung. Beginn der Normalisierung. Mich wundert nur, warum die BaFin mit solchem Bohay Tage vorher eine Veröffentlichung für den 19.04. ankündigt, wenn das hier der ganze Inhalt war. Damit haben sie nur unnötig Unsicherheit geschürt, siehe die überbordenden Spekulationen auf diesem board. Da hätte ich mich über ein „Frohe Ostern“ seitens der BaFin mehr gefreut, das wäre wenigstens noch humorvoll gewesen. Der richtige Zeitpunkt wäre vor einer Woche gewesen, an einem Montag nach Börsenschluss. Schade, dass sie den verpasst haben.
 
aus der Diskussion: Wirecard - Top oder Flop
Autor (Datum des Eintrages): bear2aid  (19.04.19 10:29:21)
Beitrag: 44,639 von 166,150 (ID:60389524)
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