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[posting]60441356[/posting]
Zitat von MGQ: @freixenetter @Vogelnarr

Im allgemeinen habt ihr beide Recht. Im allgemeinen müssen Vermögenswerte aktiviert werden und abgeschriebene Vermögenswerte wieder zugeschrieben werden, wenn der Grund für die Abschreibung entfallen ist.

Hier geht es aber um den Sonderfall des Vermögenswerts Goodwill. Weder darf selbstgeschaffener Goodwill aktiviert werden (IAS 38.48), noch darf Goodwill, der abgeschrieben wurde, wieder zugeschrieben werden (IAS 36.124).

Insofern wird es im Hinblick auf die anstehende Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2017 am 7. Mai interessant, ob die wegen der Tempurgeschichte im Halbjahresbericht 2018 vorgenommene Goodwillabschreibung von 1,5 Mrd. € bei MF zum 30. September 2017 dort nach wie vor auftaucht.

Wenn ja, dann hilft uns eine künftige Einigung zwischen MF und Tempur auch nicht mehr, die 1,5 Mrd. € wieder in die Bilanz zurückzubekommen, denn einmal abgeschriebener Goodwill bleibt abgeschrieben. Wenn nein, dann wäre das super, aber dazu müssten sich wohl als Mindestvoraussetzung MF und Tempur bis spätestens zum 6. Mai substanziell darauf geeinigt haben, den ehemaligen Lieferstatus wieder herzustellen.


Danke MGQ für Deine Erklärungsversuche - die wollen das aber nicht verstehen! :P

Die Abschreibungen zum Goodwill und zum Fiemwnwert in Mattress hat ja auch nix direkt mit Tempur zu tun!

Es liegt einfach daran dass der „Wert“ von Mattress bei einem Verkauf NULL ist oder auch der Nutzungswert aus den zukünftigen Cash Flows auch NULL ist!

Es wird ja Mattress als Ganzes gesehen (Cash Generating Unit CGU) und nicht auf einen einzelnen Geschäftsfall wie „Tempur“ reduziert.

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aus der Diskussion: Steinhoff International
Autor (Datum des Eintrages): WernaWillsWissen  (28.04.19 11:44:35)
Beitrag: 49,058 von 84,618 (ID:60441479)
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