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[posting]60555390[/posting]
Zitat von albr: nein, nur den klagenden Genussscheininhabern... daher war es ja durchaus sinnvoll - wenn man nicht selbst geklagt hat - sich der Klage von Balaton anzuschliessen....


Es wäre sinnvoll gewesen, wenn das Gericht nicht mehr als 4 Jahre für dieses traurige Urteil gebraucht hätte und die GS in dieser Zeit nicht fast die Hälfte an Wert verloren hätten, weil Stefan D. ein grottenschlechter Firmenchef ist.

Wenn es bei dem Urteil bleibt, kommt Draeger ganz billig davon und Balaton hat sich trotz einer schwachen Prozesstaktik ein nettes Zubrot verdient. Für die Anschlusskläger einfach dumm gelaufen. Aber trotzdem lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Wegen mir können die Parteien auf die Berufung verzichten. Wobei es interessant wäre zu wissen, ob die Anschlusskläger eine Ausstiegsoption haben, wenn Dräger das Urteil akzeptiert und Balaton weiterklagen will.

Balaton hat natürlich wie üblich die Mitkläger über das ergangene Urteil nicht informiert.
 
aus der Diskussion: Draegerwerk: Genussscheine mit Nachholbedarf
Autor (Datum des Eintrages): noch-n-zocker  (13.05.19 22:18:37)
Beitrag: 6,270 von 6,714 (ID:60559218)
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