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    Draegerwerk: Genussscheine mit Nachholbedarf (Seite 45)

    eröffnet am 01.02.02 17:09:59 von
    neuester Beitrag 17.11.23 13:19:49 von
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      schrieb am 14.05.19 16:18:03
      Beitrag Nr. 6.274 ()
      Ich bin nicht überzeugt, dass die anderen Genussscheininhaber auch berücksichtigt werden müssen, da sie ebenfalls einen Schaden erlitten haben. Der einzige Punkt ist möglicherweise die Verjährung. Man darf nicht vergessen, die Stücke waren bei Balaton die ganzen 6-7 Jahre gesperrt und nicht handelbar.
      SH-Investor - vielen Dank für die Zusammenfassung - fand ich sehr interessant, die ganzen Kommentare auf der HV. Am Rande - Träger muss das Problem irgendwann lösen - über kurz oder lang......
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      schrieb am 14.05.19 13:46:20
      Beitrag Nr. 6.273 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.559.437 von noch-n-zocker am 13.05.19 22:45:33Draeger ist USD Short- Das heißt, sie haben mehr Aufwendungen in USD als Erträge. Daher wirkt sich ein starker USD gegenüber dem Euro negativ auf die Gewinne von Dräger aus.
      Avatar
      schrieb am 14.05.19 00:35:34
      Beitrag Nr. 6.272 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.559.437 von noch-n-zocker am 13.05.19 22:45:33Hm, komisch. Zumindest habe ich mir das mit dem "schwachen US-Dollar" so notiert. Ein Tippfehler ist das also nicht.

      Ich denke, der Geschäftsbericht kann das aufklären: Dort heißt es auf Seite 28, dass der Dollar im Jahresverlauf zwar gestiegen sei, im 12-Monatsdurchschnitt jedoch noch unterhalb des Vorjahres gelegen habe (Der Geschäftsbericht bezieht die Aussagen auf den Euro).
      Avatar
      schrieb am 13.05.19 22:45:33
      Beitrag Nr. 6.271 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.557.811 von Der-SH-Investor am 13.05.19 19:45:21
      Zitat von Der-SH-Investor: Einen ausführlichen Bericht zur Dräger-Hauptversammlung gibt es hier:

      https://dershinvestor.wordpress.com/2019/05/13/draegerwerk-b…



      Den Herrn Lescow hatte ich bislang als kompetent und zahlenkundig eingestuft. In dem Bericht steht:

      Anschließend erläuterte Finanzvorstand Gert-Hartwig Lescow die Auswirkungen der Wechselkursschwankungen. So habe der schwache US-Dollar zwar positiv gewirkt,

      Der US-Dollar ist 2018 um ca. 4% gestiegen. Hat der Herr Lecow wirklich "schwacher US-Dollar" gesagt oder ist das ein Tippfehler?
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      Avatar
      schrieb am 13.05.19 22:18:37
      Beitrag Nr. 6.270 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.555.390 von albr am 13.05.19 16:00:06
      Zitat von albr: nein, nur den klagenden Genussscheininhabern... daher war es ja durchaus sinnvoll - wenn man nicht selbst geklagt hat - sich der Klage von Balaton anzuschliessen....


      Es wäre sinnvoll gewesen, wenn das Gericht nicht mehr als 4 Jahre für dieses traurige Urteil gebraucht hätte und die GS in dieser Zeit nicht fast die Hälfte an Wert verloren hätten, weil Stefan D. ein grottenschlechter Firmenchef ist.

      Wenn es bei dem Urteil bleibt, kommt Draeger ganz billig davon und Balaton hat sich trotz einer schwachen Prozesstaktik ein nettes Zubrot verdient. Für die Anschlusskläger einfach dumm gelaufen. Aber trotzdem lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Wegen mir können die Parteien auf die Berufung verzichten. Wobei es interessant wäre zu wissen, ob die Anschlusskläger eine Ausstiegsoption haben, wenn Dräger das Urteil akzeptiert und Balaton weiterklagen will.

      Balaton hat natürlich wie üblich die Mitkläger über das ergangene Urteil nicht informiert.

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      schrieb am 13.05.19 19:45:21
      Beitrag Nr. 6.269 ()
      Einen ausführlichen Bericht zur Dräger-Hauptversammlung gibt es hier:

      https://dershinvestor.wordpress.com/2019/05/13/draegerwerk-b…
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      Avatar
      schrieb am 13.05.19 16:00:06
      Beitrag Nr. 6.268 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.554.676 von Jakobus01 am 13.05.19 14:52:59nein, nur den klagenden Genussscheininhabern... daher war es ja durchaus sinnvoll - wenn man nicht selbst geklagt hat - sich der Klage von Balaton anzuschliessen....
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      schrieb am 13.05.19 14:52:59
      Beitrag Nr. 6.267 ()
      Mich wundert, dass nicht alle Genussscheine in den "Genuss" kommen, sie waren ja alle betroffen von dem zu niedrigen Bezugsrechtsrechtsabschlag. Natürlich nicht die welche eingezogen wurden, die sind aussen vor.
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      Avatar
      schrieb am 12.05.19 11:46:09
      Beitrag Nr. 6.266 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.544.059 von juliusjr am 11.05.19 12:34:24
      Im Norden nichts Neues
      Natürlich war auch auf dieser HV die zu komplexe Finanzierungsstruktur des Unternehmens erneut ein Thema. Allerdings blieben die Forderungen nach einer Vereinfachung (Abschaffung des Genußscheinkapitals und Umstellung der Vorzugsaktien auf Stammaktien) wie nicht anders zu erwarten ohne Reaktion des Vorstandes. Weder Stefan Dräger noch die Gesellschaft seien im Besitz von Dräger Genüssen, auch seien keine nahestehenden Personen oder Gesellschaften mit dem Erwerb von Genüssen beauftragt. Die für Dräger aus dem Urteil zu erwartenden Belastungen belaufen sich lt. Aussage des Vorstandes auf ca. 1 Mio. Euro zzgl. Zinsen und werden sich nicht weiter ergebniswirksam auswirken, da bereits ausreichend Rückstellungen gebildet wurden. Eine Ad-hoc-Meldepflicht habe man nicht gesehen, da das Urteil nur für Dräger sowie die klagenden Parteien von Relevanz sei und wie gesagt keine Ergebnisauswirkung mehr habe. Ob Dräger ein Berufungsverfahren anstrengen wird, ist noch nicht entschieden.
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      Avatar
      schrieb am 11.05.19 12:34:24
      Beitrag Nr. 6.265 ()
      Tja Stephan Dräger halt, nur bei seie überzogenen Bezüge großzügig. Dividenden und Zahlungen für Bezugsrechte tun ihm weh.....
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