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[posting]61882695[/posting]
Zitat von FrustrierterInvestor: Habe eben gesehen dass es einen Gegenantrag für die außerordentliche Hauptversammlung gibt, die Kapitalerhöhung zu einem Kurs nahe dem NAV durchzuführen (Quelle: www.gub.de).

Eine "Gruppe von Aktionären" mit mind. 5% Anteil hat diesen Antrag gestellt.

Ob dieser Gegenantrag "die Familie" nachdenklich stimmt?

Das hört sich vernünftig an. Wenn man dann noch die Mittel aus der KE zur Übernahme eines etablierten,provitablen Unternehmens einsetzt wäre dies auch für eine Stiftung perfekt.
 
aus der Diskussion: Diskussion zu GUB Investment Trust
Autor (Datum des Eintrages): Hammerpreis  (10.11.19 09:49:31)
Beitrag: 316 von 1,313 (ID:61883373)
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