[posting]62113751[/posting] Zitat von Aliberto: Bei einer Direktversicherung z.B. ist das Risiko an eine Lebensversicherung ausgelagert und hier ist der Gesetzgeber / die BAFIN schon vor Jahren (2011) eingeschritten und hat die Lebensversicherungsgesellschaften zur Zinszusatzvreserve verpflichtet. Diese Zinszusatzreserve soll die Verpflichtungen der LV´s aus alten Verträgen ermöglichen bzw. abdecken (mit hohen bzw. höheren Höchstrechnungszinssätzen -umgangssprachlich häufig falsch als Garantiezins tituliert-). Warum man dies bei Pensionskassen und Unterstützungkassen nicht auch gemacht hat, ist mir immer noch ein Rätsel.[/url] |
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aus der Diskussion: | Deutsche Small Caps - Basisinvestments eines Langfristdepots |
Autor (Datum des Eintrages): | sirmike (09.12.19 18:01:08) |
Beitrag: | 45,791 von 69,707 (ID:62115404) |
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