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Heizungen, Herde, Gasthermen: Rund sechs Millionen Geräte, die mit Erdgas betrieben werden, müssen in den Haushalten bis 2029 umgerüstet werden. Denn die Erdgasversorgung Deutschlands steigt auf H-Gas (high-caloric gas) um. Vor allem sechs Bundesländer sind betroffen.

Gasherd.Foto: iStock

Deutschland importiert über 90 Prozent seines Erdgases und kauft zwei verschiedene Sorten ein: Das sogenannte L-Gas und das H-Gas. L-Gas (low-caloric gas) verfügt über einen geringeren Methangehalt, was zu einem geringeren Brennwert und einem niedrigeren Energiegehalt führt. H-Gas (high-caloric gas) hat einen vergleichsweise höheren Brennwert. Beide Gasarten werden über getrennte Gasnetze transportiert und unterschiedlich weiterverarbeitet.

Die Versorgung mit L-Gas wird künftig eingestellt. L-Gas wird vor allem aus den Niederlanden importiert. Nach zahlreichen Erdbeben als Folge der Erdgasförderung und knapper werdenden Ressourcen laufen die Importe zum 1. Oktober 2029 aus. Deutschlands eigene Erdgasförderung umfasst etwa 7 Prozent des Bedarfs und reicht nicht aus. H-Gas kommt vor allem aus Norwegen, Russland und Großbritannien.

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Die Bundesnetzagentur gibt unter bestimmten Bedingungen 100 Euro für ein Neugerät hinzu: „Wenn Sie als Eigentümer einer Kundenanlage oder eines Verbrauchsgeräts wegen der anstehenden Gasumstellung in Ihrem Netzgebiet ein Neugerät installieren, das im Rahmen der Umstellung nicht mehr angepasst werden muss, haben Sie gegenüber dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Kundenanlage oder das Verbrauchsgerät angeschlossen ist, einen Kostenerstattungsanspruch. Der Erstattungsanspruch beträgt 100 Euro für jedes Neugerät.“

Dazu muss die Anschaffung des Neugerätes „NACH der Veröffentlichung des technischen Umstellungstermins durch den Netzbetreiber und VOR der Anpassung des vorhandenen Verbrauchsgeräts auf die neue Gasqualität im jeweiligen Netzgebiet erfolgen“ und „Der Eigentümer muss gegenüber dem Netzbetreiber die Anschaffung und die ordnungsgemäße Verwendung des Neugeräts nachweisen.“

Für Heizanlagen können bis zu 500 Euro erstattet werden. Für Anlagen, die älter als 25 Jahre sind, gibt es keine Unterstützung.

Wie oft ein Austausch nötig wird, ist ungewiss, es gibt keine verlässlichen Zahlen. Sollte allerdings ein Komplettaustausch notwendig werden, dann wirken 100 Euro oder auch 500 Euro eher wie Almosen, wie es der „Business Insider“ formulierte.

Gas- oder Ölheizkessel, die 1991 oder später eingebaut worden sind, dürfen lt. gesetzlichen Regelungen ab dem Einbau nur 30 Jahre lang betrieben werden. Heizkessel, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Neue Ölheizungen sind mit dem Klimapaket der Bundesregierung ab 2026 verboten – es gibt aber Ausnahmen, wenn etwa ein Haus weder mit Gas noch mit Fernwärme versorgt werden kann und die Heizung auch nicht aus erneuerbaren Energien betrieben werden kann.


Arschkarte, meine Heizung ist >25 Jahre und liegt im L-Gebiet.
Hoffe, die Gazpromaktie geht durch die Decke, dann hängt auch eine neue Heizung locker dran.
 
aus der Diskussion: GAZPROM - Russland Rohstoffperle
Autor (Datum des Eintrages): marty44  (11.12.19 14:17:25)
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