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Sicher erfolgte die Ausbuchung, da bei den Immobilienfonds in Abwicklung, die unter §17 Investmentsteuergetzt fallen, nach Jahresende eine aufrollung der Abrechnung erfolgen muss. Es ist zu erwarten, dass dann in den nächsten Tagen eine Gutschrift mit geringerem Steuerabzug erfolgt.

Das liegt daran, dass die Ausschüttung zunächst während des Jahres 2019 mit Abgeltungssteuer belastet wurde. Es unterliegt aber nur jener Teil der Ausschüttung dem Steuerabzug, der nicht bis zum Jahresende durch Rückgang des Werts der Anteile aufgezehrt wurde. Dies kann erst nach Jahresende, also jetzt, gestgestellt und durch Neuabrechnung berücksichtigt werden.
 
aus der Diskussion: Storno Ausschüttung Investmentfonds
Autor (Datum des Eintrages): honigbaer  (24.01.20 17:46:42)
Beitrag: 3 von 7 (ID:62479629)
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