Die angeblich finanziell für Investoren attraktive Anlagemöglichkeit wurde von der BaFin wegen "Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung" verboten: adcada GmbH: BaFin untersagt öffentliches Angebot von Inhaber-Teilschuldverschreibungen Die BaFin hat am 29. Mai 2020 das öffentliche Angebot von Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit der Bezeichnung "ADCADA.healthcare Bond" der ADCADA.healthcare GmbH durch die adcada GmbH untersagt. Grund ist ein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung. Daher darf die adcada GmbH keine Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit der Bezeichnung "ADCADA.healthcare Bond" der ADCADA.healthcare GmbH zum Erwerb in Deutschland anbieten. https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12586193-bafin-ne… |
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aus der Diskussion: | ADCADA.healthcare: Traumrenditen mit Atemmasken |
Autor (Datum des Eintrages): | Merrill (03.06.20 00:14:46) |
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