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Die angeblich finanziell für Investoren attraktive Anlagemöglichkeit wurde von der BaFin
wegen "Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung" verboten:

adcada GmbH: BaFin untersagt öffentliches Angebot von Inhaber-Teilschuldverschreibungen
Die BaFin hat am 29. Mai 2020 das öffentliche Angebot von Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit der Bezeichnung "ADCADA.healthcare Bond" der ADCADA.healthcare GmbH durch die adcada GmbH untersagt. Grund ist ein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung. Daher darf die adcada GmbH keine Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit der Bezeichnung "ADCADA.healthcare Bond" der ADCADA.healthcare GmbH zum Erwerb in Deutschland anbieten.


https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12586193-bafin-ne…
 
aus der Diskussion: ADCADA.healthcare: Traumrenditen mit Atemmasken
Autor (Datum des Eintrages): Merrill  (03.06.20 00:14:46)
Beitrag: 2 von 3 (ID:63877568)
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