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adcada GmbH: BaFin untersagt öffentliches Angebot von Inhaber-Teilschuldverschreibungen
FRANKFURT (BaFin) -
Die BaFin hat am 29. Mai 2020 das öffentliche Angebot von Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit der Bezeichnung "ADCADA.healthcare Bond" der ADCADA.healthcare GmbH durch die adcada GmbH untersagt. Grund ist ein Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung. Daher darf die adcada GmbH keine Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit der Bezeichnung "ADCADA.healthcare Bond" der ADCADA.healthcare GmbH zum Erwerb in Deutschland anbieten.
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Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (02.06.2020)