Was haltet ihr von Norilsk Nickel ?
eröffnet am 07.10.03 20:27:00 von
neuester Beitrag 30.05.24 11:24:20 von
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Danke EU 😡 ihr habt die Falschen (antimilitaristische Privatanleger) bestraft 🤒. Man kann nicht einmal ein Depot auflösen ohne die Ausbuchung (also wertlos und ohne Verlustrealisierung und Verzicht auf jegliche Ansprüche) zu "beantragen". Die Frechheit ist sogar dass man damit nur bis zum 15.12. des Jahres eine Verlustbescheinigung beantragen muss zur Verrechnung über die ESt Erklärung 🙈. Also ein Zwangsdepot mit Kosten 🧐🤔. Das ist rechtlich mehr als bedenklich, aber wahrscheinlich bekommt die Bank und Cleatstream das "Recht" über die EU 😡. Wie kann man es auch wagen "russische ADRs gekauft zu haben" 🤯. Top gemacht, liebe EU ... so blöd ist nicht Mal die USA, weil es dort gleich Anwälte gibt, die Klage gegen die Emittenten einleiten bzw. sogar schon haben. Fazit, drin leiben und bei steuerlichen Bedarf eine Verlustbescheinigung, sofern ein Topf befüllt wurde aus anderen Aktivitäten, beantragen ... und natürlich das Depot behalten. Um es kostenfrei zu stellen, halt alle 1/4 Jahr 25 Euro in einen ETF "Sparplan". Insgesamt eine zutiefst unglaubliche und ungeschickte Art und Weise "Russland" zu sanktionieren aber die eigenen Bürger betrogen zu haben (Stand jetzt !). Alles Gute in die Runde und die Hoffnung stirbt zuletzt ✋. Hoffentlich ist dieser Krieg bald vorbei ohne weitere Eskalation 🤕🌻❤️.
Meine Originale bei FF24 wurden diese Woche 1:100 umgestellt.
Norilsk Aktiensplit 1:100
In den letzten Tagen ist seitens Norilsk an der MOEX der angekündigte Aktiensplit 1:100 durchgeführt worden.Ich besitze sowohl ADRs als auch russische Original-Aktien.
- ADRs: NNIC.FWB: Hier tut sich wohl nichts, wobei diese von der BONY nicht mehr betreut werden.
- russische Originalaktien: Hier werden die 1:100 umgestellten Kurse eingestellt, aber die Anzahl der Aktien nicht. Hier bekam ich auch die Antwort, dass keine "Pflege" mehr betrieben wird!
Quelle: Depot bei EXANTE, Zypern.
Welche Erfahrungen habt ihr?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.382.412 von Pacific1 am 02.03.24 15:16:45Na bisher war nur bei MAGNIT ein Ankauf der Russen selbst genehmigt worden, da gab es die Hälfte des Kurswertes aber voller Verlustabzug. Bei den ADRs haben wir das Problem, dass unsere "amerikanischen Freunde" entscheiden, wann Sie es machen 😳. Letztes Jahr war 08/24 hier im Gespräch, da die Programme ja gekündigt sind, aber ein Datum gibt es noch nicht. 🤕😬
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.376.076 von graueeminenz77 am 01.03.24 11:42:07Gibt es schon genauere Informationen oder Anhaltspunkte wann die ADR ausgezahlt werden? Oder ist "Mitte des Jahres" eine eigene Einschätzung?
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.376.076 von graueeminenz77 am 01.03.24 11:42:07Abfindungsangebote gab's einige. Allerdings fand du die zu dem Zeitpunkt zu unverschämt. Den steuerlichen Aspekt hatte ich da noch nicht auf dem Schirm.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.369.365 von musv76 am 29.02.24 14:18:50Warte doch die "Abfindung" ab, dann müssen die den Verlust sofort in den Topf einstellen und er ist nicht auf 20000 begrenzt. Mitte des Jahres könnte es soweit sein. 😪
Soviel hatte ich zum Glück bei Norilsk und Tatneft nicht versenkt, dass ich an die Grenze kommen würde.
Ja, ganz toll unsere steuerliche Handhabung, vor allem die Begrenzung!!! 😡😡😡
Die Antwort von Flatex zu meiner obigen Anfrage:
D.h. wenn ich das richtig verstanden hab, erfolgt die Verrechnung Kursgewinne mit dem Verlusttopf erst über die Steuererklärung.
Zitat von Flatex: Seit dem 01.01.2021 wird die Ausbuchung von gegenwertlosen Wertpapieren (wertlose Wirtschaftsgüter), die nach dem 01.01.2009 erworben wurden, aufgrund einer Gesetzesänderung dem neuem Verlusttopf -WertlosVVT- hinzugeschrieben.
Anfallende Verluste aus gegenwertlosen Ausbuchungen werden online unter Konto & Depot > Steuerbuchungen angezeigt sowie in der Jahressteuerbescheinigung (JStB) ausgewiesen. Eine Verrechnung mit anderen Gewinnen erfolgt auf Bankenebene nicht, da es sich um einen nachrichtlichen Verlusttopf handelt. Eine etwaige Verrechnung können Sie über Ihre Einkommenssteuer prüfen.
Bitte beachten Sie, dass die Verrechnung von Verlusten durch die Gesetzgebung auf 20.000 Euro pro Jahr begrenzt ist. Wird dieser Betrag überschritten, erfolgt eine Übernahme des übersteigenden Wertes in das nächste Jahr. Wichtig zu wissen: Auch im Folgejahr gilt die Betragsbegrenzung.
D.h. wenn ich das richtig verstanden hab, erfolgt die Verrechnung Kursgewinne mit dem Verlusttopf erst über die Steuererklärung.
Was haltet ihr von Norilsk Nickel ?