Gerichtlicher Antrag auf Untersagung der Inbetriebnahme des LNG-Terminals Mukran - Presseerklärung Rechtsanwalt Dr. Geulen
Berlin (ots) - Am 2. Mai 2024 habe ich vor dem Bundesverwaltungsgericht im
Auftrag der Gemeinde Ostseebad Binz den bereits angekündigten Antrag auf
Untersagung der Inbetriebnahme des LNG-Terminals Mukran gestellt. Außerdem wurde
eine Zwischenverfügung beantragt, die für den 15. Mai 2024 geplante
Inbetriebnahme bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts, zu
untersagen.
1.
Auftrag der Gemeinde Ostseebad Binz den bereits angekündigten Antrag auf
Untersagung der Inbetriebnahme des LNG-Terminals Mukran gestellt. Außerdem wurde
eine Zwischenverfügung beantragt, die für den 15. Mai 2024 geplante
Inbetriebnahme bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts, zu
untersagen.
1.
Gegenstand des Antrags ist die am 29. April 2024 veröffentlichte
Betriebsgenehmigung des LNG-Terminals in Mukran. Die sogenannte Störfallanlage
soll aus zwei Regasifizierungsschiffen (FSRUs), einem Tankschiff und weiteren
landseitigen Anlagen bestehen.
Wesentlicher Teil meiner Antragsbegründung sind vier Fachgutachten. Darunter
fällt die Begutachtung des entscheidenden Sicherheitsbericht der Betreiberin
(Deutsche ReGas) durch die renommierte Ingenieurgesellschaft für Wasserbau und
Küsteningenieurwesen Aquadot (Hamburg/Wismar) von Frau Prof. Dr.-Ing. Bärbel
Koppe. Frau Prof. Koppe ist auch Lehrstuhlinhaberin für Wasserbau und
Hydromechanik an der Hochschule Wismar. Ferner wurde die Gesellschaft für
Sicherheitstechnik/Schiffssicherheit Ostsee (GSSO, Rostock) beauftragt, das
Risiko schwerer Unfälle sowie die Möglichkeiten ihrer Bekämpfung im Hafen Mukran
zu prüfen. Die GSSO ist seit langem im Auftrag der Bundesstelle für
Seeunfalluntersuchungen tätig, betreibt Brandursachenforschung und erstellt
Sicherheitskonzepte. Der Sachverständige war außerdem am Standardwerk "Handbuch
Schiffssicherheit" beteiligt.
2.
Die vorliegenden Gutachten haben ergeben, dass die Störfallrisiken des
LNG-Terminals nicht zu akzeptieren sind.
a. Die Gutachten weisen nach, dass im engen Hafen von Mukran ein hohes
Kollisionsrisiko beim Navigieren der drei Schiffe (380 bis 445 Metern) mit den
Kaimauern sowie insbesondere den Fährschiffen, Massengutfrachtern und
Kreuzfahrtschiffen entsteht. Hinzu kommt, dass die drei Schiffe nebeneinander in
einem Dreier-Paket verbunden werden sollen.
b. Die Bekämpfung größerer Brände oder Explosionen auf den Schiffen ist land-
und seeseits kaum möglich ist. Auch die externe Bekämpfung (durch Wehren) ist
von der Betreiberin (Deutsche ReGas) nicht vorgesehen. Da die Schiffsbesatzungen
in diesen Fällen sofort zu evakuieren sind, kann diese nicht wie im Konzept
beabsichtigt, bei der Bekämpfung tätig werden. Die zwingend gebotene Evakuierung
brennender Schiffe aus dem Hafen ist angesichts der Kollisionsprobleme mit
vorhandenen Schiffsverkehren extrem erschwert.
c. Die Folgen weiterer gravierender Unfälle, zum Beispiel des Bruchs eines der
acht Gastanks, würde in einer Entfernung bis zu 2.200 Metern Verbrennungen 1.
Grades verursachen. Die Verschüttung einer Flüssiggaswolke würde bei einer
Berührung zu Erfrierungen führen, bei verzögerter Zündung zu einer Explosion mit
Auswirkungen bis zu einer Entfernung von 7 bis 11 km. Betroffen wäre darüber
hinaus der Fährverkehr mit rund 40 Schiffen pro Woche nach Dänemark und
Schweden, täglich werden bis zu 4.000 Passagiere durch den Betriebsbereich des
LNG-Terminals navigiert.
Fazit: Das geplante Terminalkonzept mit diesen gravierenden Sicherheitsrisiken
in derartiger Nähe zu Wohn- und Kurgebieten ist weltweit einmalig und
widerspricht deutschen und internationalen Sicherheitsstandards für schwimmende
Störfallanlagen. Die durch die Gutachten offenbarten sicherheitstechnischen
Bedenken, die der Antrag auf Untersagung der Inbetriebnahme enthält, sind
schwerwiegend.
Weiteres: Nach der Antragstellung für die Gemeinde Ostseebad Binz werde ich in
der kommenden Woche vier weitere Anträge mit dem Ziel eines sofortigen
Betriebsstopps stellen, für Anwohner von Neu-Mukran, die 120 bis 150 Meter
entfernt von dem Betriebsbereich leben und für den Eigentümer einer Ferienanlage
in Neu-Mukran, die ca. 600 Meter entfernt liegt. Ein weiterer Antrag wird für
das Deutsches Jugendherbergswerk, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
gestellt, für die betroffene Jugendherberge, die am Ostseestrand unweit des
Hafens Mukran liegt.
Pressekontakt:
Dr. Maximilian Flügge
Strategie & Kommunikation
Haus der Bundespressekonferenz
Schiffbauerdamm 40 / 5408
10117 Berlin
Mobil: +49 163 665 34 16
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/171011/5771293
OTS: Geulen & Klinger Rechtsanwälte
Betriebsgenehmigung des LNG-Terminals in Mukran. Die sogenannte Störfallanlage
soll aus zwei Regasifizierungsschiffen (FSRUs), einem Tankschiff und weiteren
landseitigen Anlagen bestehen.
Wesentlicher Teil meiner Antragsbegründung sind vier Fachgutachten. Darunter
fällt die Begutachtung des entscheidenden Sicherheitsbericht der Betreiberin
(Deutsche ReGas) durch die renommierte Ingenieurgesellschaft für Wasserbau und
Küsteningenieurwesen Aquadot (Hamburg/Wismar) von Frau Prof. Dr.-Ing. Bärbel
Koppe. Frau Prof. Koppe ist auch Lehrstuhlinhaberin für Wasserbau und
Hydromechanik an der Hochschule Wismar. Ferner wurde die Gesellschaft für
Sicherheitstechnik/Schiffssicherheit Ostsee (GSSO, Rostock) beauftragt, das
Risiko schwerer Unfälle sowie die Möglichkeiten ihrer Bekämpfung im Hafen Mukran
zu prüfen. Die GSSO ist seit langem im Auftrag der Bundesstelle für
Seeunfalluntersuchungen tätig, betreibt Brandursachenforschung und erstellt
Sicherheitskonzepte. Der Sachverständige war außerdem am Standardwerk "Handbuch
Schiffssicherheit" beteiligt.
2.
Die vorliegenden Gutachten haben ergeben, dass die Störfallrisiken des
LNG-Terminals nicht zu akzeptieren sind.
a. Die Gutachten weisen nach, dass im engen Hafen von Mukran ein hohes
Kollisionsrisiko beim Navigieren der drei Schiffe (380 bis 445 Metern) mit den
Kaimauern sowie insbesondere den Fährschiffen, Massengutfrachtern und
Kreuzfahrtschiffen entsteht. Hinzu kommt, dass die drei Schiffe nebeneinander in
einem Dreier-Paket verbunden werden sollen.
b. Die Bekämpfung größerer Brände oder Explosionen auf den Schiffen ist land-
und seeseits kaum möglich ist. Auch die externe Bekämpfung (durch Wehren) ist
von der Betreiberin (Deutsche ReGas) nicht vorgesehen. Da die Schiffsbesatzungen
in diesen Fällen sofort zu evakuieren sind, kann diese nicht wie im Konzept
beabsichtigt, bei der Bekämpfung tätig werden. Die zwingend gebotene Evakuierung
brennender Schiffe aus dem Hafen ist angesichts der Kollisionsprobleme mit
vorhandenen Schiffsverkehren extrem erschwert.
c. Die Folgen weiterer gravierender Unfälle, zum Beispiel des Bruchs eines der
acht Gastanks, würde in einer Entfernung bis zu 2.200 Metern Verbrennungen 1.
Grades verursachen. Die Verschüttung einer Flüssiggaswolke würde bei einer
Berührung zu Erfrierungen führen, bei verzögerter Zündung zu einer Explosion mit
Auswirkungen bis zu einer Entfernung von 7 bis 11 km. Betroffen wäre darüber
hinaus der Fährverkehr mit rund 40 Schiffen pro Woche nach Dänemark und
Schweden, täglich werden bis zu 4.000 Passagiere durch den Betriebsbereich des
LNG-Terminals navigiert.
Fazit: Das geplante Terminalkonzept mit diesen gravierenden Sicherheitsrisiken
in derartiger Nähe zu Wohn- und Kurgebieten ist weltweit einmalig und
widerspricht deutschen und internationalen Sicherheitsstandards für schwimmende
Störfallanlagen. Die durch die Gutachten offenbarten sicherheitstechnischen
Bedenken, die der Antrag auf Untersagung der Inbetriebnahme enthält, sind
schwerwiegend.
Weiteres: Nach der Antragstellung für die Gemeinde Ostseebad Binz werde ich in
der kommenden Woche vier weitere Anträge mit dem Ziel eines sofortigen
Betriebsstopps stellen, für Anwohner von Neu-Mukran, die 120 bis 150 Meter
entfernt von dem Betriebsbereich leben und für den Eigentümer einer Ferienanlage
in Neu-Mukran, die ca. 600 Meter entfernt liegt. Ein weiterer Antrag wird für
das Deutsches Jugendherbergswerk, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
gestellt, für die betroffene Jugendherberge, die am Ostseestrand unweit des
Hafens Mukran liegt.
Pressekontakt:
Dr. Maximilian Flügge
Strategie & Kommunikation
Haus der Bundespressekonferenz
Schiffbauerdamm 40 / 5408
10117 Berlin
Mobil: +49 163 665 34 16
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/171011/5771293
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