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    Gemeinsame Pressemitteilung von ZDB und HDB  125  0 Kommentare Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft lehnt Schlichtungsspruch ab

    Berlin (ots) - Die arbeitgeberseitigen Sozialpartner, der Hauptverband der
    Deutschen Bauindustrie und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, haben
    heute den Schlichterspruch vom 19. April 2024 für die Schlichtung der Lohn- und
    Gehaltstarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe abgelehnt. Die Gremienabstimmung
    hat die satzungsgemäß erforderliche Mehrheit nicht erreicht.

    Hierzu erklärt Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeber: "Der
    Schlichterspruch weist leider schwere Mängel auf, die einer Zustimmung
    entgegenstehen. Dies betrifft etwa die einheitliche Festlegung aller
    Ausbildungsvergütungen im ersten Ausbildungsjahr. Diese führt bei den
    technisch-kaufmännischen Vergütungen dazu, dass die Ausbildungsvergütung im 2.
    Ausbildungsjahr unter der des 1. liegt. Das ist ein klarer Verstoß gegen § 17
    Absatz 1 Berufsbildungsgesetz, der für jedes Ausbildungsjahr steigende
    Ausbildungsvergütungen zwingend vorschreibt. Dieser Fehler hätte vermieden
    werden können, wäre der Schlichter unserem Vorschlag, auch die Vergütung der
    übrigen Ausbildungsjahre zu erhöhen, gefolgt. Auch in Sachen
    Ost-West-Angleichung gibt es ein absurdes Ergebnis: So soll ab dem nächsten Jahr
    der Lohn in der Lohngruppe 1 im Osten höher sein als im Westen."

    Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie und
    alternierende Vorsitzende der Verhandlungskommission, kritisierte, dass man bei
    der Ost-West-Angleichung kaum vorangekommen sei. "Auch der von der Gewerkschaft
    geforderte Respekt ist auf der Strecke geblieben. In einigen Lohngruppen gab es
    durch den Festbetrag zu hohe, in anderen nur relativ geringe Erhöhungen. Das
    können wir als Arbeitgeber so nicht verantworten. Fair ist eine einheitlich
    prozentuale Erhöhung für alle. Nicht nachvollziehbar ist auch der Verzicht auf
    tarifliche Entgeltumwandlung, etwa die Möglichkeit von
    Firmenrad-Leasingangeboten, als attraktiven Vergütungsbestandteil. Im Wettbewerb
    um Fachkräfte sind wir als tariftreue Unternehmen dadurch im Nachteil. Hier
    wurden Chancen vertan."

    Neben den rechtlichen Mängeln verkenne der Schlichterspruch darüber hinaus die
    aktuellen Konjunkturfakten. Hierzu Uwe Nostitz: "Über alle Sparten hinweg
    verzeichnen wir eine real negative Umsatzentwicklung. Der Wohnungsbau steckt
    zudem in einer tiefen Krise. Diese baukonjunkturelle Realität spiegelt sich
    leider in dem tendenziell sehr hohen Schlichterspruch nicht wider, wohl aber die
    Hoffnung auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation. Hoffnung allein
    rettet aber keine Existenzen in der Krise."

    Beeke und Nostitz betonen, dass die Arbeitgeberseite weiter verhandlungs- und
    gesprächsbereit sei, um Streiks zu vermeiden und Schaden von der Branche
    abzuwenden.

    V.i.S.d.P.:

    Iris Rabe, Zentralverband Deutsches Baugewerbe e.V., Kronenstraße 55 - 58, 10117
    Berlin, Telefon 030 20314-408, mailto:presse@zdb.de , http://www.zdb.de

    Britta Frischemeyer, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.,
    Kurfürstenstraße 129, 10758 Berlin, Telefon 030 21286-229,
    mailto:britta.frischemeyer@bauindustrie.de , http://www.bauindustrie.de

    Pressekontakt:

    Iris Rabe
    Leiterin Abteilung Kommunikation und Presse
    Zentralverband Deutsches Baugewerbe
    Kronenstr. 55-58
    10117 Berlin
    Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
    eMail mailto:rabe@zdb.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/33001/5771987
    OTS: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe


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