Endlich !! BAFIN denkt an uns, und will Kleinanleger schützen
eröffnet am 25.02.22 21:55:24 von
neuester Beitrag 28.01.23 12:54:21 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 70.952.485 von lvb28 am 25.02.22 21:55:24
indem bei nunmehr prozentual höher gesetzten Marginsätzen ein Margincall erfolgt um nicht selbst
mit Verlusten belastet zu werden welche gerade bei Hobbytradern mit gering kapitalisierten Konten
oftmals nicht einzufordern sind.
Wieder mal viel Lärm um Nichts ; die Bafin muss halt immer mal wieder ihre Daseinsberechtigung
nachweisen.
FUTURESTRADING
In der Praxis ist es doch so , dass sich die Broker zu deren Eigenschutz schon dahingehend absichernindem bei nunmehr prozentual höher gesetzten Marginsätzen ein Margincall erfolgt um nicht selbst
mit Verlusten belastet zu werden welche gerade bei Hobbytradern mit gering kapitalisierten Konten
oftmals nicht einzufordern sind.
Wieder mal viel Lärm um Nichts ; die Bafin muss halt immer mal wieder ihre Daseinsberechtigung
nachweisen.
Unter dem Titel
Produktintervention: BaFin will Privatkunden bei Handel mit Futures besser schützen
wurde diese etwas unauffälligen Mitteilung veröffentlicht am 17.2.2022
Ich halte dies für so wichtig, das ich es hier übernommen habe und hier mitteile
Privatkunden also Kleinstanleger die bisher vor diesen Geschäften einen weiten Bogen geschlagen haben, wie naja hier in Deutschland sollen auch beim Handel mit Futures davor geschützt werden, in hoch-volatilen Marktsituationen ihr gesamtes Vermögen zu verlieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant daher, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Futures mit Nachschusspflichten zu beschränken. Privatkunden dürften mit diesen Produkten dann nicht mehr handeln. Nachschusspflichten bei finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFD) hatte die deutsche Finanzaufsicht bereits 2017 verboten.
Für Privatkundinnen und -kunden ist der Handel mit Finanzprodukten, die mit einer Nachschusspflicht verbunden sind, aus Sicht der BaFin mit erheblichen Risiken verbunden. In hoch-volatilen Marktsituationen können diese Produkte unbegrenzte Verluste nach sich ziehen. Reicht das eingesetzte Kapital eines Anlegers nicht aus, um Verluste auszugleichen, muss dieser mit seinem sonstigen Vermögen dafür ein-treten. Kleinanleger können weitaus mehr verlieren als ihr eingesetztes Kapital und mussten in der Vergangenheit teilweise sechsstellige Euro-Beträge als Nachschuss leisten.
Nach ihrem Retail-Verbot für CFD mit Nachschusspflichten beobachtet die BaFin aktuell, dass Anbieter verstärkt Futures mit Nachschusspflichten an Privatkunden vermarkten. Derzeit kommen zudem vermehrt Mini- und Micro-Future-Produkte mit Nachschusspflichten auf den Markt. Diese richten sich aufgrund ihrer geringeren Kontraktgröße und damit niedrigeren Eintrittsschwelle speziell an Kleinanleger. Die BaFin will mit ihrer Produktinterventionsmaßnahme sicherstellen, dass sich der Verlust von Privatkunden wie bei CFD auch bei Futures künftig auf den Betrag beschränkt, den diese investiert haben.
Die Aufsicht kann die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Finanzinstrumenten beschränken oder verbieten, um Kleinanleger zu schützen (Art. 42 Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR).
Den Entwurf ihrer Produktinterventionsmaßnahme hat die BaFin heute veröffentlicht. Bis zum 17. März 2022 besteht Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.
Bei der beabsichtigen Maßnahme soll Wertpapierfirmen die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von Futures mit Nachschusspflichten an Kleinanleger in Deutschland untersagt werden. Die Beschränkung wird dann 3 Monate nach dem Erlass wirksam.
Näheres und weitere Einzelheiten sollten ihre Broker wissen
e
Produktintervention: BaFin will Privatkunden bei Handel mit Futures besser schützen
wurde diese etwas unauffälligen Mitteilung veröffentlicht am 17.2.2022
Ich halte dies für so wichtig, das ich es hier übernommen habe und hier mitteile
Privatkunden also Kleinstanleger die bisher vor diesen Geschäften einen weiten Bogen geschlagen haben, wie naja hier in Deutschland sollen auch beim Handel mit Futures davor geschützt werden, in hoch-volatilen Marktsituationen ihr gesamtes Vermögen zu verlieren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) plant daher, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Futures mit Nachschusspflichten zu beschränken. Privatkunden dürften mit diesen Produkten dann nicht mehr handeln. Nachschusspflichten bei finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference, CFD) hatte die deutsche Finanzaufsicht bereits 2017 verboten.
Für Privatkundinnen und -kunden ist der Handel mit Finanzprodukten, die mit einer Nachschusspflicht verbunden sind, aus Sicht der BaFin mit erheblichen Risiken verbunden. In hoch-volatilen Marktsituationen können diese Produkte unbegrenzte Verluste nach sich ziehen. Reicht das eingesetzte Kapital eines Anlegers nicht aus, um Verluste auszugleichen, muss dieser mit seinem sonstigen Vermögen dafür ein-treten. Kleinanleger können weitaus mehr verlieren als ihr eingesetztes Kapital und mussten in der Vergangenheit teilweise sechsstellige Euro-Beträge als Nachschuss leisten.
Nach ihrem Retail-Verbot für CFD mit Nachschusspflichten beobachtet die BaFin aktuell, dass Anbieter verstärkt Futures mit Nachschusspflichten an Privatkunden vermarkten. Derzeit kommen zudem vermehrt Mini- und Micro-Future-Produkte mit Nachschusspflichten auf den Markt. Diese richten sich aufgrund ihrer geringeren Kontraktgröße und damit niedrigeren Eintrittsschwelle speziell an Kleinanleger. Die BaFin will mit ihrer Produktinterventionsmaßnahme sicherstellen, dass sich der Verlust von Privatkunden wie bei CFD auch bei Futures künftig auf den Betrag beschränkt, den diese investiert haben.
Die Aufsicht kann die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Finanzinstrumenten beschränken oder verbieten, um Kleinanleger zu schützen (Art. 42 Markets in Financial Instruments Regulation, MiFIR).
Den Entwurf ihrer Produktinterventionsmaßnahme hat die BaFin heute veröffentlicht. Bis zum 17. März 2022 besteht Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.
Bei der beabsichtigen Maßnahme soll Wertpapierfirmen die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von Futures mit Nachschusspflichten an Kleinanleger in Deutschland untersagt werden. Die Beschränkung wird dann 3 Monate nach dem Erlass wirksam.
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