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    EQS-Ad-hoc: Corestate Capital Holding S.A. / Schlagwort(e): Unternehmensrestrukturierung/Personalie
    Corestate Capital Holding S.A.: Corestate beschließt Umsetzung eines alternativen Restrukturierungskonzepts sowie Änderungen im Vorstand und Aufsichtsrat

    04.05.2023 / 22:46 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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    Corestate Capital Holding S.A.: Corestate beschließt Umsetzung eines alternativen Restrukturierungskonzepts sowie Änderungen im Vorstand und Aufsichtsrat

     Luxemburg, 4. Mai 2023 – Der Vorstand der Corestate Capital Holding S.A. („Corestate“) hat sich heute mit einer Gruppe großer Anleihegläubiger, dem sogenannten Ad-hoc Committee („AHC“), zusätzlichen Kapitalgebern und wesentlichen Aktionären auf die Umsetzung eines alternativen finanziellen Restrukturierungskonzepts für die Corestate („Alternativkonzept“) geeinigt und eine entsprechende verbindliche Transaktionsdokumentation unterzeichnet. Das Alternativkonzept umfasst auch eine Brückenfinanzierung in Höhe von insgesamt EUR 25 Mio., die die Durchfinanzierung der Corestate bis zum Vollzug des Alternativkonzepts sicherstellt. Mit der bestehenden Brückenfinanzierung in Höhe von EUR 10 Mio. werden damit insgesamt EUR 35 Mio. am 31. Juli 2023 fällig. Das Alternativkonzept sieht daneben u.a. eine Anpassung der Bedingungen der von der Corestate emittierten EUR 200 Mio. Wandelschuldverschreibungen 2022 und EUR 300 Mio. Schuldverschreibungen 2023 (zusammen die „Schuldverschreibungen“) vor, insbesondere eine Verlängerung der Laufzeit bis 2026 und eine Reduzierung des Nominalbetrags von insgesamt EUR 500 Mio. (nach Rückkäufen durch die Gesellschaft EUR 488,3 Mio.) auf insgesamt rund EUR 100 Mio. plus 50% der aufgelaufenen Zinsen unter den Schuldverschreibungen in Höhe von ca. EUR 5,5 Mio. Des Weiteren soll ein sogenannter „Kapitalschnitt“ (coup d’accordéon) erfolgen, wonach das Grundkapital der Corestate zunächst durch die Realisierung von Verlusten herabgesetzt und unmittelbar im Anschluss zum reduzierten rechnerischen Wert erhöht wird, wobei sämtliche Altaktien erhalten bleiben. Die an der Brückenfinanzierung beteiligten Kapitalgeber werden an der geplanten Kapitalerhöhung teilnehmen. Zudem erhalten auch die Inhaber der Schuldverschreibungen – wie im nachstehenden Absatz näher beschrieben und vorbehaltlich der Einhaltung wertpapierrechtlicher, aufsichtsrechtlicher und sonstiger rechtlicher Voraussetzungen – das Recht, an der geplanten Kapitalerhöhung teilzunehmen. Die Bezugsrechte von bestehenden Aktionären werden ausgeschlossen, sodass diese nach Durchführung der Kapitalerhöhung insgesamt ca. 20,58% des erhöhten Grundkapitals halten werden. Die Brückenfinanzierung soll langfristig durch erstrangige Schuldverschreibungen („Neue Super Senior Schuldverschreibungen“) in Höhe von EUR 37 Mio. mit einer Laufzeit bis 2026 abgelöst werden, wobei die Erhöhung um EUR 2 Mio. der Zahlung von aufgelaufenen Zinsen unter der Brückenfinanzierung dienen soll. Die (angepassten) Bedingungen der bestehenden Schuldverschreibungen sollen Zinszahlungen zum Ende eines jeden Kalenderhalbjahres in Höhe von 4 Prozent p.a. Barzins und 4 Prozent p.a. kapitalisierungsfähiger Zinsen vorsehen. Die Zinszahlung für die Neuen Super Senior Schuldverschreibungen soll 6 Prozent p.a. Barzins und 4 Prozent p.a. kapitalisierungsfähige Zinsen, fällig zum Ende eines jeden Kalenderhalbjahres betragen.

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