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    EQS-News: ESPG AG / Schlagwort(e): Anleiheemission/Strategische Unternehmensentscheidung
    ESPG AG lädt zur Anleihe-Gläubigerversammlung ein

    20.07.2023 / 08:46 CET/CEST
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    ESPG AG lädt zur Anleihe-Gläubigerversammlung ein

    Köln, 20. Juli 2023. Der Vorstand der European Science Park Group („ESPG AG“ oder „Gesellschaft“), lädt alle Inhaber der am 1. Oktober 2023 fälligen 6,0 % Inhaberschuldverschreibungen (ISIN: DE000A2NBY22 / WKN: A2NBY2) zu einer Gläubigerversammlung ein.

    Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Gesellschaft haben sich entschlossen, trotz des sehr positiven Feedbacks aus dem Kapitalmarkt, die angedachte Emission der 9,5% Umtauschanleihe ESPG 2023/2026A nicht durchzuführen, da aus mehrheitlich technischen Gründen die gewünschte Umtauschquote nicht erreicht werden konnte.

    Die Gesellschaft bittet daher die Anleihegläubiger, den Änderungen der Anleihebedingungen, die sich eng an die im Rahmen des öffentlichen Umtauschangebots angebotenen neuen Konditionen anlehnen, zuzustimmen. Den Anleihegläubigern wird entsprechend vorgeschlagen, die Laufzeit der Anleihe um drei Jahre zu verlängern, den Zinssatz von 6,0% p.a. auf 9,5% p.a. zu erhöhen und die Verpflichtungen der Gesellschaft zu Gunsten der Anleihegläubiger anzupassen.

    Dr. Ralf Nöcker, Vorstand der ESPG AG, kommentiert: „Wir rechnen mit breiter Zustimmung unserer Gläubiger, da die meisten technischen Hürden, die den Umtausch erschwerten, mittlerweile ausgeräumt sind. Mit den neuen Konditionen bieten wir eine weiterhin sehr attraktive Investitionsmöglichkeit und die Gelegenheit, am beeindruckenden operativen Wachstum unserer Gesellschaft teilzuhaben.“

    Die Gläubigerversammlung findet am 4. August ab 11h im im Bürgerhaus Stollwerck, Raum 310, Dreikönigenstraße 23 in Köln statt.

    Für die Teilnahme an der Gläubigerversammlung gibt es eine Anmeldefrist von drei Tagen. Alle für die Teilnahme notwendigen Dokumente stehen auf der Webseite der Emittentin (https://www.espg.space) unter der Rubrik „Investor Relations“ unter dem Abschnitt „Corporate Bond“ zur Verfügung. Wer nicht selbst an der Abstimmung teilnehmen kann, hat die Möglichkeit, als weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter einen Notar zu bevollmächtigen. Das entsprechende Formular steht ebenfalls zum Download zur Verfügung. Somit müssen Anleger drei Schritte vollziehen: Den Link auf der Homepage nutzen, zweitens ihre Stimme abgeben bzw. den Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen sowie drittens von der depotführenden Bank sowohl einen Besitznachweis als auch den Sperrvermerk übermitteln.

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