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OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG: Beschlussfassungen der Ordentlichen Hauptversammlung 2023
- Beschlussvorschläge der Verwaltung wurden angenommen.
- Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder vertagt.
- Neue Mitglieder für den Aufsichtsrat gewählt.
- Beschwerde gegen gerichtlichen Beschluss wird eingelegt.
EQS-News: OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Personalie |
Hamburg, 12. September 2023 – Auf der am Freitag, 08. September durchgeführten Ordentlichen Hauptversammlung der Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft („OAB AG“, ISIN
DE000A3E5D80) sind die Beschlussvorschläge der Verwaltung mehrheitlich angenommen worden. Abweichend von den Beschlussvorschlägen der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 4 - erneute Vertagung der
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020/2021 sowie für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung -
sowie Tagesordnungspunkt 5 - erneute Vertagung der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020/2021 sowie für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Juli 2021 bis 31. Dezember
2021 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung - hat die Hauptversammlung auf Antrag des Mehrheitsaktionärs Alexander Hahn deren Entlastung beschlossen.
Bezüglich der Tagesordnungspunkte 6 und 7 - Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats - wurde das am 17. Februar 2023 gerichtlich bestellte Aufsichtsratsmitglied Lars Behrendt von der
Hauptversammlung gewählt. Als weiteres Mitglied im dreiköpfigen Aufsichtsrat der Gesellschaft wurde Alexander Hahn für das Aufsichtsratsmitglied Lydia Riquarts, die ihr Amt mit Wirkung zum Ende
der Hauptversammlung niedergelegt hat, von der Hauptversammlung gewählt.
Im Rahmen seines Vorstandsberichts erläuterte Gert Sieger auch einen am 3. August 2023 eingegangenen Beschluss des Landgerichts Oldenburg, der zwar die Voraussetzungen des Vermögensarrestes
des Amtsgerichtes Oldenburg vom 24. Februar 2022 als nicht gegeben ansieht, aber auf der Basis des neu hinzugenommenen §111b einen neuen Arrest verfügte, also erneut die Beschlagnahme der
Hinterlegungssumme von EUR 4.240.837,00 anordnete. Der Beschluss erging aufgrund der Beschwerde der Gesellschaft gegen ebendiesen Arrest. Der Vorstand wird auch gegen diesen gerichtlichen
Beschluss Beschwerde einlegen. Ein den Beschwerden zugrunde liegendes Rechtsgutachten hat die Gesellschaft auf ihrer Homepage unter https://oab-ag.de/die-oab-ag/news/ veröffentlicht.
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