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    EQS-News  237  0 Kommentare SOWITEC group GmbH: Abstimmung ohne Versammlung erreicht wie erwartet knapp nicht das erforderliche Quorum; 2. Gläubigerversammlung für den 5. Dezember 2023 geplant

    Für Sie zusammengefasst
    • Abstimmung ohne Versammlung erreicht nicht das erforderliche Quorum
    • 2. Gläubigerversammlung für den 5. Dezember 2023 geplant
    • Restrukturierungsprozess soll Anleihegläubiger unterstützen

    EQS-News: SoWiTec group GmbH / Schlagwort(e): Anleihe
    SOWITEC group GmbH: Abstimmung ohne Versammlung erreicht wie erwartet knapp nicht das erforderliche Quorum; 2. Gläubigerversammlung für den 5. Dezember 2023 geplant

    14.11.2023 / 17:15 CET/CEST
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    SOWITEC group GmbH: Abstimmung ohne Versammlung erreicht wie erwartet knapp nicht das erforderliche Quorum; 2. Gläubigerversammlung für den 5. Dezember 2023 geplant

    Sonnenbühl, 14. November 2023 – Die SOWITEC group GmbH („SOWITEC“ bzw. „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass die Abstimmung ohne Versammlung bezüglich der Anleihe 2018/2023 (ISIN: DE000A2NBZ21) trotz einer außerordentlich hohen Teilnahmequote für eine erste Abstimmung von 40,58 % das erforderliche Quorum von 50 % des ausstehenden Anleihevolumens wie erwartet nicht erreicht hat und deshalb nicht beschlussfähig war. Aus diesem Grund wird die Gesellschaft die Anleihegläubiger der Anleihe 2018/2023 zur Teilnahme an einer 2. Anleihegläubigerversammlung einladen, die am 5. Dezember 2023 in Sonnenbühl in Form einer Präsenzversammlung stattfinden soll. Die Einladung wird voraussichtlich am 17. November 2023 im Bundesanzeiger und auf der Unternehmenswebseite www.sowitec.com/de/investor veröffentlicht.

    Frank Hummel, CEO der SOWITEC group GmbH: „Wir bedanken uns bei den zahlreichen Anleiheinhabern, die schon jetzt an der Abstimmung ohne Versammlung teilgenommen haben. Für die 2. Gläubigerversammlung benötigen wir ein Quorum von 25 %, um die geplanten Maßnahmen zugunsten der SOWITEC group GmbH und damit auch unserer Anleihegläubiger umsetzen zu können. Deshalb bitten wir um rege Teilnahme aller Anleihegläubiger an der 2. Gläubigerversammlung.“

    SOWITEC ist aus heutiger Sicht nicht in der Lage, die Anleihe 2018/2023 zum Fälligkeitstermin zurückzuzahlen. Deshalb ruft die Gesellschaft die Inhaber der Anleihe 2018/2023 dazu auf, den Restrukturierungsprozess durch Teilnahme an der 2. Gläubigerversammlung zu unterstützen. Die gemeinsam mit der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. („SdK“) abgestimmten Beschlussvorschläge beinhalten:

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