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    EQS-News  385  0 Kommentare paragon-Gründer bündelt Anteile in Familien-Holding

    Für Sie zusammengefasst
    • Gründer Klaus Dieter Frers überträgt paragon-Aktien auf Familien-Holding.
    • Frers Family Office GmbH wird größter Aktionär der paragon GmbH & Co. KGaA.
    • BaFin befreit Frers Family Office GmbH vom Pflichtangebot.

    EQS-News: paragon GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Sonstiges
    paragon-Gründer bündelt Anteile in Familien-Holding

    26.01.2024 / 15:24 CET/CEST
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    paragon-Gründer bündelt Anteile in Familien-Holding

    • Klaus Dieter Frers hat sein 49,3%-Aktienpaket an der paragon GmbH & Co. KGaA auf die Frers Family Office GmbH übertragen
    • Ehefrau Brigitte Frers hat ebenfalls ihre paragon-Aktien eingebracht
    • Frers Family Office GmbH nunmehr größter Aktionär der paragon GmbH & Co. KGaA
    • BaFin hat Frers Family Office GmbH vom Pflichtangebot befreit

     

    Delbrück, 26. Januar 2024 – Der Gründer der paragon GmbH & Co. KGaA [ISIN DE0005558696], Klaus Dieter Frers, hat das Unternehmen darüber informiert, dass sowohl er als auch seine Ehefrau sämtliche in ihrem Eigentum befindlichen paragon-Aktien an die Frers Family Office GmbH übertragen haben.  Diese Gesellschaft ist damit mit einem Anteil von 50%+1 Aktie größter Aktionär der paragon GmbH & Co. KGaA.

     

    Die Bündelung der sich im Eigentum der Familie Frers befindlichen paragon-Aktien war nach Aussage von Klaus Dieter Frers, Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der paragon GmbH & Co. KGaA, der paragon GmbH, schon seit längerer Zeit geplant, konnte aber erst nach dem Rückerwerb eines Aktienpakets im vergangenen Jahr umgesetzt werden. Anteilseigner der Frers Family Office GmbH mit Sitz in Delbrück ist zu ca. 98,6% Herr Klaus Dieter Frers. Die restlichen Anteile hält seine Ehefrau Brigitte. Klaus Dieter Frers ist auch Geschäftsführer der als Familien-Holding fungierenden Firma.

     

    „An der Aktionärsstruktur ändert sich durch diesen Schritt im Grunde genommen nichts. Somit ist auch für paragon Kontinuität gegeben,“ erläuterte Klaus Dieter Frers im Hinblick auf dem Unternehmen vorliegende Nachfragen aus dem Kapitalmarkt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat dem Antrag auf Nichtberücksichtigung von Stimmrechten nach §36 Nr. 3 WpÜG stattgegeben. Damit ist die Frers Family Office GmbH von der Abgabe eines Pflichtangebots befreit.

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