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    EQS-Adhoc  781  0 Kommentare Vitesco Technologies Group AG einigt sich mit Schaeffler AG auf vorläufiges Umtauschverhältnis im Rahmen der beabsichtigten Verschmelzung von 11,4 Schaeffler-Aktien je Vitesco Technologies-Aktie

    Für Sie zusammengefasst
    • Vitesco Technologies & Schaeffler einigen sich auf Umtauschverhältnis von 11,4 Schaeffler-Aktien je Vitesco Technologies-Aktie.
    • Verschmelzungsvertrag geplant vor Hauptversammlungen, unter Vorbehalt der Zustimmung der Aufsichtsräte.
    • Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten Risiken und Ungewissheiten, keine Pflicht zur Aktualisierung.

    EQS-Ad-hoc: Vitesco Technologies Group AG / Schlagwort(e): Firmenzusammenschluss/Fusionen & Übernahmen
    Vitesco Technologies Group AG einigt sich mit Schaeffler AG auf vorläufiges Umtauschverhältnis im Rahmen der beabsichtigten Verschmelzung von 11,4 Schaeffler-Aktien je Vitesco Technologies-Aktie

    26.02.2024 / 09:44 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    Regensburg, 26. Februar 2024 – Die Vitesco Technologies Group AG („Vitesco Technologies“) hat sich mit der Schaeffler AG („Schaeffler“) im Rahmen der angestrebten Verschmelzung von Vitesco Technologies als übertragendem Rechtsträger auf Schaeffler als übernehmendem Rechtsträger vorläufig auf ein Umtauschverhältnis zwischen Vitesco Technologies-Aktien und Schaeffler-Aktien von 11,4 Schaeffler-Aktien je Vitesco Technologies-Aktie geeinigt. Die Einigung steht unter dem Vorbehalt, dass der von beiden Parteien bestellte gemeinsame Bewertungsgutachter und der gerichtlich bestellte Verschmelzungsprüfer das Umtauschverhältnis als angemessen bestätigen. Des Weiteren steht die Einigung auch noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Aufsichtsräte von Vitesco Technologies und Schaeffler.

    Der Abschluss des Verschmelzungsvertrags ist für einen Zeitpunkt vor den Einberufungen der ordentlichen Hauptversammlungen von Vitesco Technologies und Schaeffler geplant, die über die Verschmelzung beschließen sollen. Der Verschmelzungsvertrag wird auf die Zustimmung der ordentlichen Hauptversammlungen von Vitesco Technologies und Schaeffler bedingt sein und mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz von Vitesco Technologies sowie am Sitz von Schaeffler wirksam werden. Vitesco Technologies wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über weitere relevante Entwicklungen im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen informieren.

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