EQS-Adhoc
KPS AG beschließt Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 3.741.200,00 im Wege der Privatplatzierung
- KPS AG beschließt Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 3.741.200,00
- Neue Aktien werden prospektfrei im regulierten Markt gehandelt
- Kapitalerhöhung dient zur Stärkung der Eigenkapitalbasis
EQS-Ad-hoc: KPS AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung KPS AG beschließt Barkapitalerhöhung um bis zu EUR 3.741.200,00 im Wege der Privatplatzierung |
Der Vorstand der KPS AG („Gesellschaft“) hat am 7. März 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Stückaktie der Gesellschaft (“Neue Aktien”) unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals und unter vereinfachtem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach §§ 203 Abs. 1 und Abs. 2 i.V.m. 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu erhöhen (“Kapitalerhöhung”). Durch die Kapitalerhöhung soll das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 37.412.100,00 um bis zu EUR 3.741.200,00 auf bis zu EUR 41.153.300,00 durch Ausgabe von bis zu 3.741.200 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft erhöht werden. Die Neuen Aktien werden ab dem 1. Oktober 2023 gewinnberechtigt sein. Der Ausgabebetrag je neue Aktie beträgt EUR 1,15.
Die Kapitalerhöhung dient zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft. Die Ausgabe der Neuen Aktien erfolgt im Wege der Privatplatzierung an ausgewählte Investoren. Die Neuen Aktien sollen
prospektfrei zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen und in die Notierung der bestehenden Aktien der Gesellschaft einbezogen werden. Der
voraussichtliche Bruttoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung wird sich bei vollständiger Platzierung der Neuen Aktien auf rund EUR 4.302.380,00 belaufen.
Wichtiger Hinweis:
NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN SOWIE JEGLICHEN ANDEREN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE RECHTSWIDRIG IST. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE NACHFOLGENDEN HINWEISE.