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    ROUNDUP/Dobrindt  105  0 Kommentare Werden an Veränderung von Cannabis-Gesetz nicht mitarbeiten

    Für Sie zusammengefasst
    • Dobrindt lehnt Union-Beteiligung an Cannabis-Gesetz-Änderungen im Vermittlungsausschuss ab.
    • Frei (CDU) lehnt Cannabis-Gesetz grundlegend ab und distanziert sich davon.
    • Lauterbach (SPD) kämpft gegen mögliches Scheitern der Legalisierung von Cannabis.

    BERLIN (dpa-AFX) - CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hat eine Beteiligung der Union an Veränderungen des Cannabis-Gesetzes in einem möglichen Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat abgelehnt. "Wenn dieses Gesetz im Vermittlungsausschuss landet, werden wir nicht daran mitarbeiten, dieses Gesetz in irgendeiner Form zu verändern, sondern es bleibt bei unserer grundsätzlichen Ablehnung", kündigte der Vorsitzende der CSU-Abgeordneten im Bundestag am Dienstag in Berlin an. Dobrindt sprach von einem schlechten Gesetz mit erheblichsten Mängeln, "das wir nicht für reformfähig halten".

    Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei (CDU), erklärte, er lehne das Cannabis-Gesetz grundlegend ab. "Ich würde mich schämen, wenn mein Name mit diesem Gesetzesvorhaben in irgendeine Verbindung gebracht würde", sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte am Montag angekündigt, er wolle ein mögliches Scheitern der Legalisierung von Cannabis zum 1. April abwenden. Er werde die gesamte Woche über dafür kämpfen, dass es eine Anrufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat an diesem Freitag nicht gebe. Der Minister kündigte eine Protokollerklärung der Bundesregierung für die Bundesratssitzung an, mit der man versuchen wolle, dass "einige der Sorgen der Länder, die jetzt den Vermittlungsausschuss anrufen wollen, genommen werden können".

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    Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau der Droge mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum vom 1. April an erlaubt sein. Das Gesetz kommt an diesem Freitag abschließend in den Bundesrat. Dort ist es nicht zustimmungsbedürftig, aber die Länderkammer könnte den gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren damit abbremsen./bk/DP/jha





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