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     2113  0 Kommentare Swiss Steel Group wurde von Ascometal über den Abbruch der Verkaufsverhandlungen von Standorten in Frankreich und den Antrag auf Eröffnung einer gerichtlich angeordneten Restrukturierung informiert - Seite 3

    Eine Entscheidung über die Anlage in Wertpapiere der Swiss Steel Holding AG sollte ausschliesslich auf dem Prospekt basieren, der von der Swiss Steel Holding AG (die «Gesellschaft») zu diesem Zweck veröffentlicht wird.

    Die Veröffentlichung oder Verteilung dieses Dokuments ist in den USA (einschliesslich ihrer Gebiete und Besitzungen, aller Bundesstaaten der USA und der District of Columbia), Kanada, Japan oder Australien oder jedem anderen Rechtgebiet, in dem dies rechtswidrig wäre, nicht gestattet. Dieses Dokument stellt kein Angebot und keine Aufforderung dar, Wertpapiere in solchen Ländern  oder in jedem anderen Rechtsgebiet, in dem dies rechtswidrig wäre, zu zeichnen oder zu erwerben. Insbesondere sollten das Dokument und die hierin enthaltenen Information nicht in die USA oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA verteilt oder anderweitig übertragen werden. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden nicht unter dem US Securities Act von 1933, in seiner jeweils gültigen Fassung (der «Securities Act») oder den Gesetzen eines Bundesstaats registriert und werden das auch nicht und dürfen in den USA nicht ohne Registrierung oder eine Ausnahme zur Registrierung angeboten oder verkauft werden. Die Wertpapiere werden in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht öffentlich angeboten.

    Die hierin enthaltenen Informationen stellen kein Angebot an Wertpapieren für die Öffentlichkeit in Grossbritannien dar. In Grossbritannien wird kein Prospekt, der Wertpapiere der Öffentlichkeit anbietet, veröffentlicht. In Grossbritannien richtet sich dieses Dokument nur an (i) Personen, die qualifizierte Anleger sind und auch (ii) Anlageexperten gemäss Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die «FSMA Order») sind; (iii) Personen gemäss Artikel 49(2)(a) bis (d), also «hochvermögende Gesellschaften, nicht inkorporierte Vereinigungen» etc. der FSMA Order, und (iv) Personen, denen zulässigerweise ein Angebot oder eine Aufforderung gemäss Abschnitt 21 des Financial Services and Markets Act 2000 unterbreitet oder zugeleitet werden kann (wobei alle solche Personen zusammen als «relevante Personen bezeichnet werden»). Die Wertpapiere stehen nur relevanten Personen zur Verfügung und alle Einladungen, Angebote oder Vereinbarungen zur Zeichnung, zum Kauf oder dem anderweitigen Erwerb solcher Wertpapiere richten sich nur an diese relevanten Personen. Alle Personen, die keine relevante Person sind, sollten nicht auf Basis dieses Dokuments oder seines Inhalts, handeln oder sich darauf verlassen.

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