checkAd

    Experte  101  0 Kommentare Gastronomen entscheiden über Kiffen in Raucherkneipen

    Für Sie zusammengefasst
    • Gastronomen entscheiden über Cannabis-Konsum in Raucherkneipen ab 1. April
    • Rauchverbote in NRW, Bayern und Saarland - Ausnahmen in anderen Bundesländern
    • Hausrecht erlaubt Gastronomen, Cannabis-Konsum zu verbieten - illegal bei Minderjährigen

    BERLIN (dpa-AFX) - Ab der Teil-Legalisierung von Cannabis am 1. April werden Gastronomen in Raucherkneipen selbst darüber entscheiden können, ob in ihrer Kneipe gekifft werden darf. "Da, wo nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesländer das Rauchen noch erlaubt ist, ist auch Cannabis-Konsum grundsätzlich gestattet", erklärte Jürgen Benad, Rechtsexperte und Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

    Nur in Nordrhein-Westfalen, Bayern und im Saarland gibt es strikte Rauchverbote für die Gastronomie. Hier müssen Raucherinnen und Raucher zum Qualmen vor die Tür. In den restlichen Bundesländern gibt es mindestens Ausnahmeregelungen - daher dürfte Cannabis-Konsum in der Gastronomie damit ein Thema werden.

    "Klar ist: Jeder Gastronom darf aufgrund seines Hausrechts den Gästen den Konsum von Cannabis - auch in Raucherkneipen - verbieten. Das gilt auch in der Außengastronomie", betonte Rechtsanwalt Benad. Sobald minderjährige Menschen in unmittelbarer Nähe sind, sei der Konsum definitiv illegal.

    Für Diskotheken gelten dieselben Regeln der Länder wie für Gaststätten, auch hier bleibt abzuwarten, wie sich die Besitzerinnen und Besitzer bezüglich des Cannabis-Konsums entscheiden werden. Ob Kneipen, Restaurants und Clubs für ihre Bereiche drinnen und draußen spezielle Hinweise entwickeln, Schilder aufhängen oder Aufkleber bestellen, und wie sich die Rauschwirkung in einer überfüllten Bar mit vielen Kiffern auf die Umgebung auswirkt, ist noch völlig offen./ram/DP/jha





    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen
    Verfasst von dpa-AFX
    Experte Gastronomen entscheiden über Kiffen in Raucherkneipen Ab der Teil-Legalisierung von Cannabis am 1. April werden Gastronomen in Raucherkneipen selbst darüber entscheiden können, ob in ihrer Kneipe gekifft werden darf. "Da, wo nach den gesetzlichen Vorschriften der Bundesländer das Rauchen noch erlaubt …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer