Diesel-Abgasskandal
Verbraucher gewinnen Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz-Group
Lahr (ots) - Klarer Sieg für die Verbraucher in der Musterfeststellungsklage im
Diesel-Abgasskandal gegen die Mercedes-Benz-Group AG (https://www.dr-stoll-kolle
gen.de/abgasskandal/musterfeststellungsklage-mercedes) . Das Oberlandesgericht
(OLG) Stuttgart hat mit Urteil vom 28. März 2024 festgestellt, dass Mercedes
Benz in bestimmten Fahrzeugmodellen der GLC- und GLK-Klasse illegale
Abschalteinrichtungen verbaut hat. Den klagenden Verbrauchern steht daher
Schadensersatz zu. Das Gericht erkannte weiter, dass Mercedes-Benz fahrlässig
(§831 BGB) und in Teilen auch vorsätzlich (§826 BGB) gehandelt hat. Der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte den Autohersteller im Namen von
rund 2.800 Verbrauchern verklagt ( Az.: 24 MK 1/21 (https://oberlandesgericht-st
uttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/aktuelle+Mitteilungen) ).
Die Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertreten in dem Verfahren den vzbv in
einer Spezialgesellschaft, ähnlich erfolgreich wie bereits 2020 gegen die
Volkswagen AG, was zu einem Vergleich in Höhe von 830 Millionen Euro führte. Die
Kanzlei wertet das Urteil als weiteren Meilenstein einer verbraucherfreundlichen
Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals. "Verbraucher können künftig leichter an
Schadensersatz gelangen", betonte Christian Grotz, Geschäftsführer und
Gesellschafter der Kanzlei. Das OLG ließ die Revision am Bundesgerichtshof (BGH)
zu.
BGH-Diesel-Urteil wirkt bei Mercedes-Musterfeststellungsklage
Die neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/eugh-thermofenster) ) und des
Bundesgerichtshofs ( BGH
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/bgh-urteil) ) im
Diesel-Abgasskandal hat sich auch auf die Musterfeststellungsklage gegen die
Mercedes-Benz-Group-AG ausgewirkt. Die Hürden für erfolgreiche Diesel-Klagen
hatte der BGH in drei Musterverfahren gegen Audi, VW und Mercedes erheblich
gesenkt. Bereits der Nachweis fahrlässigen Handelns genügt seitdem für die
Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Das OLG Stuttgart folgte in
seinem Urteil zur Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group-AG den
neuen Leitlinien des BGH. So sieht das auch Christian Grotz, Geschäftsführer und
Gesellschafter der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer: "Die Entscheidung ist für die
Verbraucher als klarer Erfolg gegen Mercedes-Benz zu werten. Auch wenn Mercedes
in die Revision geht, das OLG Stuttgart hat sich an die jüngste
BGH-Rechtsprechung gehalten und die wird der BGH nicht mehr revidieren." Auch
Diesel-Abgasskandal gegen die Mercedes-Benz-Group AG (https://www.dr-stoll-kolle
gen.de/abgasskandal/musterfeststellungsklage-mercedes) . Das Oberlandesgericht
(OLG) Stuttgart hat mit Urteil vom 28. März 2024 festgestellt, dass Mercedes
Benz in bestimmten Fahrzeugmodellen der GLC- und GLK-Klasse illegale
Abschalteinrichtungen verbaut hat. Den klagenden Verbrauchern steht daher
Schadensersatz zu. Das Gericht erkannte weiter, dass Mercedes-Benz fahrlässig
(§831 BGB) und in Teilen auch vorsätzlich (§826 BGB) gehandelt hat. Der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte den Autohersteller im Namen von
rund 2.800 Verbrauchern verklagt ( Az.: 24 MK 1/21 (https://oberlandesgericht-st
uttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/aktuelle+Mitteilungen) ).
Die Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertreten in dem Verfahren den vzbv in
einer Spezialgesellschaft, ähnlich erfolgreich wie bereits 2020 gegen die
Volkswagen AG, was zu einem Vergleich in Höhe von 830 Millionen Euro führte. Die
Kanzlei wertet das Urteil als weiteren Meilenstein einer verbraucherfreundlichen
Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals. "Verbraucher können künftig leichter an
Schadensersatz gelangen", betonte Christian Grotz, Geschäftsführer und
Gesellschafter der Kanzlei. Das OLG ließ die Revision am Bundesgerichtshof (BGH)
zu.
BGH-Diesel-Urteil wirkt bei Mercedes-Musterfeststellungsklage
Die neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/eugh-thermofenster) ) und des
Bundesgerichtshofs ( BGH
(https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/bgh-urteil) ) im
Diesel-Abgasskandal hat sich auch auf die Musterfeststellungsklage gegen die
Mercedes-Benz-Group-AG ausgewirkt. Die Hürden für erfolgreiche Diesel-Klagen
hatte der BGH in drei Musterverfahren gegen Audi, VW und Mercedes erheblich
gesenkt. Bereits der Nachweis fahrlässigen Handelns genügt seitdem für die
Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Das OLG Stuttgart folgte in
seinem Urteil zur Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group-AG den
neuen Leitlinien des BGH. So sieht das auch Christian Grotz, Geschäftsführer und
Gesellschafter der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer: "Die Entscheidung ist für die
Verbraucher als klarer Erfolg gegen Mercedes-Benz zu werten. Auch wenn Mercedes
in die Revision geht, das OLG Stuttgart hat sich an die jüngste
BGH-Rechtsprechung gehalten und die wird der BGH nicht mehr revidieren." Auch
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