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    Diesel-Abgasskandal  349  0 Kommentare Verbraucher gewinnen Musterfeststellungsklage gegen Mercedes-Benz-Group

    Lahr (ots) - Klarer Sieg für die Verbraucher in der Musterfeststellungsklage im
    Diesel-Abgasskandal gegen die Mercedes-Benz-Group AG (https://www.dr-stoll-kolle
    gen.de/abgasskandal/musterfeststellungsklage-mercedes) . Das Oberlandesgericht
    (OLG) Stuttgart hat mit Urteil vom 28. März 2024 festgestellt, dass Mercedes
    Benz in bestimmten Fahrzeugmodellen der GLC- und GLK-Klasse illegale
    Abschalteinrichtungen verbaut hat. Den klagenden Verbrauchern steht daher
    Schadensersatz zu. Das Gericht erkannte weiter, dass Mercedes-Benz fahrlässig
    (§831 BGB) und in Teilen auch vorsätzlich (§826 BGB) gehandelt hat. Der
    Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte den Autohersteller im Namen von
    rund 2.800 Verbrauchern verklagt ( Az.: 24 MK 1/21 (https://oberlandesgericht-st
    uttgart.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/aktuelle+Mitteilungen) ).

    Die Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertreten in dem Verfahren den vzbv in
    einer Spezialgesellschaft, ähnlich erfolgreich wie bereits 2020 gegen die
    Volkswagen AG, was zu einem Vergleich in Höhe von 830 Millionen Euro führte. Die
    Kanzlei wertet das Urteil als weiteren Meilenstein einer verbraucherfreundlichen
    Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals. "Verbraucher können künftig leichter an
    Schadensersatz gelangen", betonte Christian Grotz, Geschäftsführer und
    Gesellschafter der Kanzlei. Das OLG ließ die Revision am Bundesgerichtshof (BGH)
    zu.

    BGH-Diesel-Urteil wirkt bei Mercedes-Musterfeststellungsklage

    Die neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ( EuGH
    (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/eugh-thermofenster) ) und des
    Bundesgerichtshofs ( BGH
    (https://www.dr-stoll-kollegen.de/abgasskandal/bgh-urteil) ) im
    Diesel-Abgasskandal hat sich auch auf die Musterfeststellungsklage gegen die
    Mercedes-Benz-Group-AG ausgewirkt. Die Hürden für erfolgreiche Diesel-Klagen
    hatte der BGH in drei Musterverfahren gegen Audi, VW und Mercedes erheblich
    gesenkt. Bereits der Nachweis fahrlässigen Handelns genügt seitdem für die
    Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Das OLG Stuttgart folgte in
    seinem Urteil zur Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz-Group-AG den
    neuen Leitlinien des BGH. So sieht das auch Christian Grotz, Geschäftsführer und
    Gesellschafter der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer: "Die Entscheidung ist für die
    Verbraucher als klarer Erfolg gegen Mercedes-Benz zu werten. Auch wenn Mercedes
    in die Revision geht, das OLG Stuttgart hat sich an die jüngste
    BGH-Rechtsprechung gehalten und die wird der BGH nicht mehr revidieren." Auch
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