Minijob 2024
Höherer Verdienst und mehr Steuerfreiheit (FOTO) - Seite 2
den Beiträgen befreien lassen.
Grundsätzlich sind aber auch Minijobs steuerpflichtig - doch hier ist der oder
die Arbeitgebende am Zug. In den meisten Fällen wird dafür die
Pauschalbesteuerung gewählt. Dann zahlt er oder sie zwei Prozent des monatlichen
Bruttogehalts als Lohnsteuer - somit erhält der Minijobber oder die Minijobberin
die durchschnittlich 538 Euro im Monat ohne Abzüge.
Wichtig: Bei der Pauschalbesteuerung durch Arbeitgebende können Minijobber/innen
keine Werbungskosten wie beispielsweise Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Das
ist nur möglich, wenn die Einkünfte aus dem Minijob individuell nach der
Steuerklasse der oder des geringfügig Beschäftigten versteuert werden. In dem
Fall lassen sich Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Was gilt bei zwei Minijobs und beim Minijob als Nebenbeschäftigung?
Wer zwei oder sogar noch mehr Minijobs nebeneinander ausübt, muss Folgendes
beachten: Der Verdienst aller Minijobs darf zusammen die Verdienstgrenze von
durchschnittlich 538 Euro im Monat nicht überschreiten. Wird diese Grenze
überschritten, sind alle Minijobs keine Minijobs mehr, sondern werden alle zu
sozialversicherungspflichtigen Jobs.
Und was ist, wenn jemand sein Einkommen aus einem sozialversicherungspflichtigen
Hauptjob mit einem Nebenjob aufbessern möchte? Solange es sich nur um einen
Minijob neben dem Hauptjob handelt, bleibt dieser Minijob
sozialversicherungsfrei. Sobald aber noch ein weiterer Minijob vorliegt, wird
der Verdienst aus dem Hauptjob und diesem zusätzlichen Minijob zusammengerechnet
- und wird sozialversicherungspflichtig. Lediglich die Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung entfallen dann für diesen zusätzlichen Minijob.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr
als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im
Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG.
Pressekontakt:
Steffen Gall
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: mailto:presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/69585/5763737
OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Wer zwei oder sogar noch mehr Minijobs nebeneinander ausübt, muss Folgendes
beachten: Der Verdienst aller Minijobs darf zusammen die Verdienstgrenze von
durchschnittlich 538 Euro im Monat nicht überschreiten. Wird diese Grenze
überschritten, sind alle Minijobs keine Minijobs mehr, sondern werden alle zu
sozialversicherungspflichtigen Jobs.
Und was ist, wenn jemand sein Einkommen aus einem sozialversicherungspflichtigen
Hauptjob mit einem Nebenjob aufbessern möchte? Solange es sich nur um einen
Minijob neben dem Hauptjob handelt, bleibt dieser Minijob
sozialversicherungsfrei. Sobald aber noch ein weiterer Minijob vorliegt, wird
der Verdienst aus dem Hauptjob und diesem zusätzlichen Minijob zusammengerechnet
- und wird sozialversicherungspflichtig. Lediglich die Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung entfallen dann für diesen zusätzlichen Minijob.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr
als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und einiges mehr im
Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG.
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