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    EQS-News  201  0 Kommentare ATOSS Software AG: Ausschüttung von EUR 3,37 je Aktie beschlossen; Zustimmung zur Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE) und zum Aktiensplit; Fortsetzung des Wachstumskurses auch in 2024

    Für Sie zusammengefasst
    • Ausschüttung von EUR 3,37 je Aktie beschlossen
    • Zustimmung zur Umwandlung in Europäische Gesellschaft (SE) und Aktiensplit
    • Fortsetzung des Wachstumskurses auch in 2024, Umsatzprognose von Mio. EUR 170

    EQS-News: ATOSS Software AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
    ATOSS Software AG: Ausschüttung von EUR 3,37 je Aktie beschlossen; Zustimmung zur Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE) und zum Aktiensplit; Fortsetzung des Wachstumskurses auch in 2024

    30.04.2024 / 16:58 CET/CEST
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    ATOSS Software AG: Ausschüttung von EUR 3,37 je Aktie beschlossen; Zustimmung zur Umwandlung der ATOSS Software AG in eine Europäische Gesellschaft (SE) und zum Aktiensplit; Fortsetzung des Wachstumskurses auch in 2024

     

    München, 30. April 2024

     

    Auf der heutigen ordentlichen Hauptversammlung der ATOSS Software AG berichtete der Vorstand über die ungebrochen positive Geschäftsentwicklung der Gesellschaft. So ist es dem Münchner Spezialisten für Workforce Management auch im Geschäftsjahr 2023 gelungen, nun schon zum 18. Mal in Folge neue Höchstwerte bei Umsatz und Ergebnis zu erzielen und damit die hohe Stabilität und den Erfolg des Geschäftsmodells unter Beweis zu stellen.

     

    Die Aktionäre sind auf der Hauptversammlung den Vorschlägen der Verwaltung gefolgt und haben sämtliche Beschlüsse mit großer Mehrheit verabschiedet. So wurden die Mitglieder des Aufsichtsrats in ihrem Amt bestätigt, die formwechselnde Umwandlung der ATOSS Software AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea – SE) sowie eine Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 7.953.136 aus Gesellschaftsmitteln unter Ausgabe von neuen Aktien im Verhältnis 1:1 beschlossen. Über das Datum der Umsetzung des Aktiensplits (Ausgabe neuer Aktien) wird die Gesellschaft nach Eintragung der Satzungsänderung (Kapitalerhöhung) in das Handelsregister des Amtsgerichts München informieren. Die Hauptversammlung ist zudem dem Dividendenvorschlag von EUR 3,37 (Vj. EUR 1,83) gefolgt.

     

    Die ATOSS Software AG bleibt damit ihrer Dividendenpolitik treu, welche Kontinuität und eine hohe Beteiligung am Unternehmenserfolg vorsieht. Akkumuliert ergibt sich seit Börsengang inklusive einiger Sonderausschüttungen ein Betrag von EUR 23,85 je Aktie, der an die Aktionäre gezahlt wurde. Neben hohen Kurszuwächsen der ATOSS Aktie - deutlich oberhalb der Entwicklungen von Vergleichsindices - unterstreichen die jährlichen Dividendenzahlungen die Attraktivität eines langfristigen Engagements in die ATOSS Software AG. Die auf Basis des Schlusskurses zum 29. Dezember 2023 resultierende Dividendenrendite beträgt 1,6 Prozent (Vj. 2,0 Prozent).

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