EQS-Adhoc
LEHNER INVESTMENTS AG: Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals
- Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals
- Außerordentliche Hauptversammlung wird einberufen
- Ursächlich sind Wertberichtigungen auf Beteiligungsansatz
EQS-Ad-hoc: LEHNER INVESTMENTS AG / Schlagwort(e): Sonstiges
LEHNER INVESTMENTS AG: Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals |
Aus diesem Grund wird der Vorstand unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen und ihr den Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG anzeigen. Im Rahmen dieser Hauptversammlung wird der Vorstand den Aktionären die Lage der Gesellschaft erläutern und geeignete Maßnahmen für eine Restrukturierung vorschlagen.
Ursächlich für die Unterschreitung der Hälfte des Grundkapitals sind insbesondere dem Vorsichtsprinzip des HGB geschuldete Wertberichtigungen auf Beteiligungsansatz von Tochterunternehmen im Rahmen der Abschlusserstellung. Die Einberufung der Hauptversammlung wird voraussichtlich in den nächsten Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Vorstand
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D-80805 München
Ansprechpartner: Andre Baalhorn, Chief Executive Officer
E-Mail: ir@lehnerinvestments.com
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