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     117  0 Kommentare 28,5 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im April 2024 als im April 2023

    WIESBADEN (ots) -

    - 31,1 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Februar 2024 als im Februar 2023
    - 12,3 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Februar 2024 als im Februar 2023

    Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen
    Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im April 2024 um 28,5 %
    gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im März 2024 hatte sie um 12,3 %
    gegenüber März 2023 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig
    zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten. Über einen
    längeren Zeitraum betrachtet liegt die Zahl der Regelinsolvenzen zwischen Mai
    2023 und April 2024 jedoch in etwa auf dem Vor-Corona-Niveau des Zeitraums Mai
    2019 bis April 2020. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die
    Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik
    einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen
    Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur
    Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht
    jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter
    Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation
    der Insolvenzstatistiken zu beachten.

    Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Februar 2024 gegenüber Februar 2023 um fast
    ein Drittel gestiegen

    Im Februar 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 785
    beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 31,1 % mehr als im Februar 2023
    und 16,7 % mehr als im Februar 2020 (1 529 beantragte Unternehmensinsolvenzen),
    dem entsprechenden Vergleichsmonat im Zeitraum vor dem von Sonderregelungen und
    niedrigen Insolvenzzahlen geprägten Zeitraum der Corona-Krise.

    Die Forderungen der Gläubiger aus den im Februar 2024 gemeldeten
    Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 4,1 Milliarden
    Euro. Im Februar 2023 hatten die Forderungen bei rund 3,2 Milliarden Euro
    gelegen.

    Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten

    Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Februar 2024 in Deutschland insgesamt
    5,2 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen
    entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 9,0 Fällen.
    Danach folgten das Verarbeitende Gewerbe sowie das Baugewerbe mit jeweils 8,0
    Fällen und die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel
    Zeitarbeitsfirmen) mit 7,4 Fällen je 10 000 Unternehmen.

    12,3 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Februar 2024 als im Vorjahresmonat

    Im Februar 2024 gab es 5 795 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der
    Verbraucherinsolvenzen um 12,3 % gegenüber Februar 2023.

    Methodische Hinweise:

    Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für April
    2024, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in
    Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit
    amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.

    Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 %
    Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen
    zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das
    Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind.
    Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen
    Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft
    sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht
    überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus
    technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren
    miteinbezogen.

    Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen
    Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen
    werden Rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische
    und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben,
    wie beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs, Offene Handelsgesellschaften
    oder auch Einzelunternehmen.

    Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der
    Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite
    "Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen
    Bundesamtes.

    Weitere Informationen:

    Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank
    GENESIS-Online.

    Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
    und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
    www.destatis.de/pressemitteilungen.

    Weitere Auskünfte:
    Insolvenzen, Gewerbeanzeigen,
    Telefon: +49 611 75 4592
    www.destatis.de/kontakt

    Pressekontakt:

    Statistisches Bundesamt
    Pressestelle
    www.destatis.de/kontakt
    Telefon: +49 611-75 34 44

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/5774791
    OTS: Statistisches Bundesamt



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