28,5 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im April 2024 als im April 2023
WIESBADEN (ots) -
- 31,1 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Februar 2024 als im Februar 2023
- 12,3 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Februar 2024 als im Februar 2023
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen
Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im April 2024 um 28,5 %
gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im März 2024 hatte sie um 12,3 %
gegenüber März 2023 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig
zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten. Über einen
längeren Zeitraum betrachtet liegt die Zahl der Regelinsolvenzen zwischen Mai
2023 und April 2024 jedoch in etwa auf dem Vor-Corona-Niveau des Zeitraums Mai
2019 bis April 2020. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die
Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik
einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen
Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur
Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht
jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter
Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation
der Insolvenzstatistiken zu beachten.
- 31,1 % mehr Unternehmensinsolvenzen im Februar 2024 als im Februar 2023
- 12,3 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Februar 2024 als im Februar 2023
Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen
Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im April 2024 um 28,5 %
gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im März 2024 hatte sie um 12,3 %
gegenüber März 2023 zugenommen. Seit Juni 2023 sind damit durchgängig
zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten. Über einen
längeren Zeitraum betrachtet liegt die Zahl der Regelinsolvenzen zwischen Mai
2023 und April 2024 jedoch in etwa auf dem Vor-Corona-Niveau des Zeitraums Mai
2019 bis April 2020. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die
Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik
einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen
Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur
Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht
jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter
Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation
der Insolvenzstatistiken zu beachten.
Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Februar 2024 gegenüber Februar 2023 um fast
ein Drittel gestiegen
Im Februar 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 785
beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 31,1 % mehr als im Februar 2023
und 16,7 % mehr als im Februar 2020 (1 529 beantragte Unternehmensinsolvenzen),
dem entsprechenden Vergleichsmonat im Zeitraum vor dem von Sonderregelungen und
niedrigen Insolvenzzahlen geprägten Zeitraum der Corona-Krise.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im Februar 2024 gemeldeten
Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 4,1 Milliarden
Euro. Im Februar 2023 hatten die Forderungen bei rund 3,2 Milliarden Euro
gelegen.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Februar 2024 in Deutschland insgesamt
5,2 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen
entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 9,0 Fällen.
Danach folgten das Verarbeitende Gewerbe sowie das Baugewerbe mit jeweils 8,0
Fällen und die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel
Zeitarbeitsfirmen) mit 7,4 Fällen je 10 000 Unternehmen.
12,3 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Februar 2024 als im Vorjahresmonat
Im Februar 2024 gab es 5 795 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der
Verbraucherinsolvenzen um 12,3 % gegenüber Februar 2023.
Methodische Hinweise:
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für April
2024, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in
Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit
amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 %
Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen
zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das
Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind.
Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen
Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft
sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht
überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus
technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren
miteinbezogen.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen
Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen
werden Rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische
und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben,
wie beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs, Offene Handelsgesellschaften
oder auch Einzelunternehmen.
Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der
Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite
"Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen
Bundesamtes.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank
GENESIS-Online.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Insolvenzen, Gewerbeanzeigen,
Telefon: +49 611 75 4592
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/5774791
OTS: Statistisches Bundesamt
ein Drittel gestiegen
Im Februar 2024 meldeten die Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 1 785
beantragte Unternehmensinsolvenzen. Das waren 31,1 % mehr als im Februar 2023
und 16,7 % mehr als im Februar 2020 (1 529 beantragte Unternehmensinsolvenzen),
dem entsprechenden Vergleichsmonat im Zeitraum vor dem von Sonderregelungen und
niedrigen Insolvenzzahlen geprägten Zeitraum der Corona-Krise.
Die Forderungen der Gläubiger aus den im Februar 2024 gemeldeten
Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 4,1 Milliarden
Euro. Im Februar 2023 hatten die Forderungen bei rund 3,2 Milliarden Euro
gelegen.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im Februar 2024 in Deutschland insgesamt
5,2 Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen
entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 9,0 Fällen.
Danach folgten das Verarbeitende Gewerbe sowie das Baugewerbe mit jeweils 8,0
Fällen und die sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (zum Beispiel
Zeitarbeitsfirmen) mit 7,4 Fällen je 10 000 Unternehmen.
12,3 % mehr Verbraucherinsolvenzen im Februar 2024 als im Vorjahresmonat
Im Februar 2024 gab es 5 795 Verbraucherinsolvenzen. Damit stieg die Zahl der
Verbraucherinsolvenzen um 12,3 % gegenüber Februar 2023.
Methodische Hinweise:
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für April
2024, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in
Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit
amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 %
Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen
zählen (rund 55 % aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das
Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind.
Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen
Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft
sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht
überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus
technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren
miteinbezogen.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem statistischen
Unternehmensregister zum Unternehmensbestand herangezogen. Als Unternehmen
werden Rechtliche Einheiten verstanden. Rechtliche Einheiten sind juristische
und natürliche Personen, die eine Wirtschaftstätigkeit selbstständig ausüben,
wie beispielsweise Aktiengesellschaften, GmbHs, Offene Handelsgesellschaften
oder auch Einzelunternehmen.
Weitere wichtige Hinweise zur Interpretation und Vergleichbarkeit der
Insolvenzstatistiken bietet der Bereich "Methoden" auf der Themenseite
"Gewerbemeldungen und Insolvenzen" im Internetangebot des Statistischen
Bundesamtes.
Weitere Informationen:
Detaillierte Ergebnisse bieten die Tabellen 52411 (Insolvenzen) in der Datenbank
GENESIS-Online.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen
und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter
www.destatis.de/pressemitteilungen.
Weitere Auskünfte:
Insolvenzen, Gewerbeanzeigen,
Telefon: +49 611 75 4592
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Telefon: +49 611-75 34 44
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OTS: Statistisches Bundesamt