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    Bundesratsantrag zur EU-Entwaldungsverordnung / Dr. Philipp Spinne  117  0 Kommentare "Technische und administrative Hürden müssen schnell aus dem Weg geräumt werden" (FOTO)

    Berlin (ots) - Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) unterstützt den
    Entschließungsantrag "Praxisgerechte Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung und
    Vermeidung bürokratischer Lasten" des Freistaats Bayern, der am Freitag, 17.
    Mai, im Bundesrat diskutiert werden wird. Denn bei der EU-Entwaldungsverordnung
    (EUDR) sieht der DRV entscheidende Anwendungsfragen nach wie vor ungeklärt und
    hält eine vollständige Umsetzung der EUDR zum Jahresende für nicht möglich.

    Seit dem 29. Juni 2023 ist die EUDR in Kraft. Ab dem 30. Dezember 2024 müssen
    weltweit Millionen Erzeuger und Händler etwa von Soja, Palmöl, Rindern oder Holz
    umfangreiche Nachweise erbringen, dass ihre Waren aus entwaldungsfreien
    Anbaugebieten stammen, wenn sie diese weiterhin in den EU-Markt einführen und
    dort verkaufen wollen. Der DRV begrüßt das Bestreben der EU, den Waldbestand
    global zu schützen und nur Produkte auf dem Markt bereitzustellen, welche
    entwaldungs- und waldschädigungsfrei sind, ausdrücklich.

    DRV-Geschäftsführer Dr. Philipp Spinne: "Die Verordnung ist nach wie vor
    unausgegoren und kann mit den aktuellen Vorgaben nicht umgesetzt werden. Es ist
    zwingend notwendig, die technischen und administrativen Hürden endlich zügig aus
    dem Weg zu räumen und alle offenen Fragen zu beantworten. Nur so können
    Unternehmen und Betriebe in die Vorbereitung zur Umsetzung gehen.

    So ist das notwendige IT-System für die Millionen von Datensätzen zum jetzigen
    Zeitpunkt nach wie vor nicht einsatzbereit. Der Pilotversuch des
    Informationssystems hat grundlegende Mängel und Lücken aufgedeckt und gezeigt:
    Es ist schlichtweg noch nicht praktikabel.

    Des Weiteren kann es nicht sein, dass die Verordnung auch für Erzeuger gilt,
    deren Rohstoffe aus Ländern mit geringem oder keinem Entwaldungsrisiko kommen.
    Dort führen zusätzliche Sorgfaltsmaßnahmen zu keinerlei positivem Effekt für die
    globale Entwaldungssituation, sondern nur zu einem erheblichen bürokratischen
    Mehraufwand.

    Ohne eine praxistaugliche und rechtssichere Anwendung drohen schwerwiegende
    Störungen in den Rohstofflieferketten und Lieferengpässe bei wichtigen
    Produkten. Zu solch einer Versorgungslücke darf es nicht kommen. Das wäre ein
    Fiasko!"

    Über den DRV

    Der DRV ist der politische Spitzenverband aller Genossenschaften

    und genossenschaftlich orientierten Unternehmen der deutschen Agrar- und
    Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel
    erzielen die 1.693 Mitgliedsunternehmen in der Erzeugung, im Handel und in der
    Verarbeitung pflanzlicher und tierischer Produkte mit 114.000 Mitarbeiterinnen
    und Mitarbeitern sowie 6.000 Menschen in Ausbildung einen Umsatz von 85,6
    Milliarden Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit
    Eigentümer der Genossenschaften.

    Der DRV ist registrierter Interessenvertreter im Sinne des Lobbyregistergesetzes
    (Registernummer: R001376) und hat den Verhaltenskodex des Deutschen Bundestages
    und der Bundesregierung akzeptiert.

    Pressekontakt:

    Dr. Claudia Döring
    Presse und Öffentlichkeitsarbeit
    Tel.: +49 30 856214-440
    E-Mail: mailto:presse@drv.raiffeisen.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/6949/5780657
    OTS: Deutscher Raiffeisenverband



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