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     237  0 Kommentare XORTX ändert den Preis der restlichen Warrants, die in Verbindung mit dem Börsengang in den USA im Oktober 2021 ausgegeben wurden

    CALGARY, AB – 17. Mai 2024 / IRW-Press / XORTX Therapeutics Inc. („XORTX” oder das „Unternehmen”) (NASDAQ: XRTX | TSXV: XRTX | FWB: ANU), ein auf spätklinische Studien spezialisiertes Pharmaunternehmen, das sich auf die Entwicklung innovativer Therapien zur Behandlung fortschreitender Nierenerkrankungen konzentriert, gibt unter Bezugnahme auf seine Pressemeldungen vom 11. März und 30. April 2024 bekannt, dass es die Genehmigung der TSX Venture Exchange („TSXV“) für eine Änderung der Bedingungen der restlichen ausstehenden Stammaktienkaufwarrants („Warrants“) erhalten hat, die am 15. Oktober 2021 begeben wurden. Es wird auf die Pressemeldung des Unternehmens vom 7. Oktober 2022 verwiesen, in der das Unternehmen angab, dass der Preis der Warrants im Zusammenhang mit der Privatplatzierung vom 7. Oktober 2022 geändert wurde. Die Genehmigung zur Preisanpassung betrifft ursprünglich 910.000 Warrants (101.111 nach der 9:1-Konsolidierung). Der Ausübungspreis der Warrants betrug ursprünglich 42,93 USD (53,10 CAD) (angepasst von 4,77 USD auf 41,93 USD infolge der 9:1-Konsolidierung). Die TSXV hat einen geänderten Ausübungspreis von 5,00 USD (nach der Konsolidierung) und die unten beschriebene Beschleunigungsklausel genehmigt.

     

    Neue Bestimmung zur Beschleunigung des Verfalls der Warrants

     

    Wenn der volumengewichtete Durchschnittskurs der Stammaktien des Unternehmens an der TSXV über einen Zeitraum von zehn (10) aufeinanderfolgenden Handelstagen mehr als 6,50 USD (ca. 8,76 CAD) pro Stammaktie beträgt, dann kann das Unternehmen die Inhaber der Warrants in Form einer Pressemitteilung („Mitteilung“) darüber in Kenntnis setzen, dass die Warrants innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen ab dem Datum der Zustellung der Mitteilung ausgeübt werden müssen; andernfalls verfallen die Warrants um 16:30 Uhr (Calgary Time) am 30. Tag nach dem Datum der Zustellung der Mitteilung (das „Recht auf Zwangsumwandlung“). Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesem Dokument steht dem Unternehmen das Recht auf Zwangsumwandlung nur zu einem Zeitpunkt oder nach einem solchen Zeitpunkt zur Verfügung, in dem eine solche erzwungene Ausübung der Warrants zur Ausgabe von frei handelbaren Aktien an den Inhaber führt.

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