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    EQS-Adhoc  233  0 Kommentare ACCENTRO Real Estate AG gibt Abschluss der Stillhalte-Vereinbarung mit dem Anleihegläubiger der Anleihe 2021/2029 bekannt

    Für Sie zusammengefasst
    • Accentro Real Estate AG schließt Stillhalte-Vereinbarung mit Anleihegläubiger 2021/2029.
    • Kündigung der Anleihe wegen Verstoß gegen Bedingungen ausgeschlossen.
    • Vereinbarung enthält Regelungen zu Validierungen, Meilensteinen und Laufzeit.

    EQS-Ad-hoc: Accentro Real Estate AG / Schlagwort(e): Finanzierung/Immobilien
    ACCENTRO Real Estate AG gibt Abschluss der Stillhalte-Vereinbarung mit dem Anleihegläubiger der Anleihe 2021/2029 bekannt

    22.05.2024 / 18:08 CET/CEST
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    ACCENTRO Real Estate AG gibt Abschluss der Stillhalte-Vereinbarung mit dem Anleihegläubiger der Anleihe 2021/2029 bekannt

    Berlin, 22. Mai 2024 – Die ACCENTRO Real Estate AG (die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass auch mit dem Anleihegläubiger der Anleihe 2021/2029 (ISIN DE000A3H3D51 / WKN A3H3D5, „Anleihe 2021/2029“) eine Einigung hinsichtlich einer Stillhalte-Vereinbarung (sog. „no action letter“) erzielt werden konnte.

    Im Wesentlichen soll auch mit der bezüglich der Anleihe 2021/2029 geschlossenen Stillhalte-Vereinbarung eine Kündigung der Anleihe wegen eines Verstoßes gegen die in den Anleihebedingungen jeweils festgesetzte Beschränkung für Netto-Finanzverbindlichkeiten sowie die vereinbarten Reportingpflichten und entsprechende Vollstreckungen ausgeschlossen werden. Darüber hinaus enthält die Stillhalte-Vereinbarung im Wesentlichen die folgenden Regelungen: Die Bereitstellung vor allem bestimmter Dritt-Validierungen als Wirksamkeitsvoraussetzung, die Verpflichtung der Gesellschaft zur Einhaltung bestimmter Meilensteine, einschließlich bestimmter Verpflichtungen eine in den kommenden Monaten mit den jeweiligen Anleihegläubigern zu verhandelnde Restrukturierungslösung vorzubereiten sowie eine vorläufige Laufzeit bis zum 14. Juli 2024. Der Anleihegläubiger der Anleihe 2021/2029 schließt die Stillhalte-Vereinbarung insoweit unter der Prämisse, dass eine pari passu Behandlung der Anleihe 2020/2026 (ISIN DE000A254YS5 / WKN A254YS, „Anleihe 2020/2026“) und der Anleihe 2021/2029 bei weiteren Verhandlungen zu Anpassungen der Kapitalstruktur der Gesellschaft mit dem Anleihegläubiger der Anleihe 2021/2029 und der Gruppe wesentlicher Anleihegläubiger der Anleihe 2020/2026 umgesetzt wird.

     

    Mitteilende Person:

    Thomas Eisenlohr, Head of Investor Relations
    Tel.: +49 (0)30 887181272
    eisenlohr@accentro.de

     

    Berlin, den 22. Mai 2024

    Der Vorstand 
    ACCENTRO Real Estate AG
    Kantstraße 44/45
    D-10625 Berlin

    ISIN: DE000A0KFKB3 / DE000A3H3D51 / DE000A254YS5

    Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse, regulierter Markt (Prime Standard) / Luxembourg Stock Exchange

     



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    Medienarchiv unter https://eqs-news.com


    Sprache: Deutsch
    Unternehmen: Accentro Real Estate AG
    Kantstr. 44/45
    10625 Berlin
    Deutschland
    Telefon: +49 (0)30 - 887 181 - 0
    Fax: +49 (0)30 - 887 181 - 11
    E-Mail: info@accentro.ag
    Internet: www.accentro.ag
    ISIN: DE000A0KFKB3
    WKN: A0KFKB
    Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange
    EQS News ID: 1909101

     
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    1909101  22.05.2024 CET/CEST

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