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    Solarfonds - Vergütung  913  0 Kommentare Spanien beschließt Senkung der Einspeisevergütung

    Die spanische Regierung hat am 19. November 2010 das Gesetz zur Neuregelung der Einspeisevergütung für Solarstrom in Spanien verabschiedet. Mit dieser gesetzlichen Grundlage wird die Förderung für Strom aus photovoltaischen Anlagen deutlich gesenkt. Für Freiflächenanlagen sinkt die Vergütung um 45 Prozent. Das königliche Dekret tritt in Kraft, sobald es im offiziellen Gesetzblatt veröffentlicht wurde.
     
    „Die spanische Regierung setzt die bereits seit Monaten diskutierten Regelungen nun konsequent um“, erklärt Rechtsanwalt Georg Abegg von der internationalen Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner in Madrid. Für Projekte, die nach Veröffentlichung des neuen Real Decreto genehmigt werden, schmilzt die Förderung im Freilandbereich um 45 Prozent, für große Dachanlagen um 25 Prozent und für kleine Dachanlagen um 20 Prozent. Betroffen sind Anlagen, für die nach Inkrafttreten des Dekrets ein Antrag auf Eintragung in das PREFO-Register (Procedimiento de inscripción en el registro de pre-asignación de retribución para instalaciones fotovoltaicas) gestellt wird.
     
    Von einer rückwirkenden Anpassung der Tarife auf bereits eingetragene Anlagen wurde abgesehen. Altanlagen wird die ursprünglich gewährte Einspeisevergütung über 25 Jahre zugesichert. Ab dem 26. Jahr werden die Anlagen nicht weiter gefördert, sondern erhalten eine Vergütung nach Marktpreis. Ursprünglich war eine Förderung über die gesamte Lebensdauer vorgesehen.
     
    Das neue Dekret greift nach Meinung von Rödl & Partner voraussichtlich erst ab dem dritten Quartal 2011, da die Frist zur Einreichung von Projekten für das erste und zweite Quartal 2011 bereits begonnen hat.





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    Solarfonds - Vergütung Spanien beschließt Senkung der Einspeisevergütung Die spanische Regierung hat die Einspeisevergütung für Solarstrom in Spanien neu geregelt. Die Förderung für Strom aus photovoltaischen Anlagen wird deutlich gesenkt.