Solarfonds - Vergütung
Spanien beschließt Senkung der Einspeisevergütung
Die spanische Regierung hat am 19. November 2010 das Gesetz zur Neuregelung der Einspeisevergütung für Solarstrom in Spanien verabschiedet. Mit dieser gesetzlichen Grundlage wird die Förderung für
Strom aus photovoltaischen Anlagen deutlich gesenkt. Für Freiflächenanlagen sinkt die Vergütung um 45 Prozent. Das königliche Dekret tritt in Kraft, sobald es im offiziellen Gesetzblatt
veröffentlicht wurde.
„Die spanische Regierung setzt die bereits seit Monaten diskutierten Regelungen nun konsequent um“, erklärt Rechtsanwalt Georg Abegg von der internationalen Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner in
Madrid. Für Projekte, die nach Veröffentlichung des neuen Real Decreto genehmigt werden, schmilzt die Förderung im Freilandbereich um 45 Prozent, für große Dachanlagen um 25 Prozent und für kleine
Dachanlagen um 20 Prozent. Betroffen sind Anlagen, für die nach Inkrafttreten des Dekrets ein Antrag auf Eintragung in das PREFO-Register (Procedimiento de inscripción en el registro de
pre-asignación de retribución para instalaciones fotovoltaicas) gestellt wird.
Von einer rückwirkenden Anpassung der Tarife auf bereits eingetragene Anlagen wurde abgesehen. Altanlagen wird die ursprünglich gewährte Einspeisevergütung über 25 Jahre zugesichert. Ab dem 26.
Jahr werden die Anlagen nicht weiter gefördert, sondern erhalten eine Vergütung nach Marktpreis. Ursprünglich war eine Förderung über die gesamte Lebensdauer vorgesehen.
Das neue Dekret greift nach Meinung von Rödl & Partner voraussichtlich erst ab dem dritten Quartal 2011, da die Frist zur Einreichung von Projekten für das erste und zweite Quartal 2011 bereits
begonnen hat.